Leiharbeits-Klage vor Gericht am 27. Februar
Am 27.02. findet um 13.10 Uhr im Saal 11 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) die Güteverhandlung zur Klage statt. Der Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU Kaiserslautern alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.
Im Fall der Klage eines FAU-Mitglieds und ehemaligen Leiharbeiters auf gleichen Lohn (s. Beitrag hier) wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern der Zeitpunkt der Güteverhandlung fixiert. Sie findet am 27.02. um 13.10 Uhr im Saal 11 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) statt. Bei einer Güteverhandlung soll die Möglichkeit einer Einigung der beiden Parteien erörtert werden, es wird noch kein Urteil gesprochen.
Dieser Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU Kaiserslautern alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.