Leiharbeiter klagt auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit

Die Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern begleitet die Klage eines Mitglieds gegen eine Zeitarbeitsfirma. Der 28-jährige Kollege arbeitete seit November bei einem privaten Entsorgungsunternehmen in der Region Kaiserslautern als Leiharbeiter. Für die körperlich anstrengende Arbeit, wie dem Leeren von Senkkästen oder die Entsorgung von Papiermüll und Gelben Säcken, erhielt er von seiner Zeitarbeitsfirma einen Lohn knapp über dem Mindestlohn – fast 4 Euro pro Stunde weniger als die festangestellten Kollegen. Jetzt hat er am Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Klage auf gleiche Bezahlung eingereicht.

Die Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern begleitet die Klage eines Mitglieds gegen eine Zeitarbeitsfirma. Der 28-jährige Kollege arbeitete seit November bei einem privaten Entsorgungsunternehmen in der Region Kaiserslautern als Leiharbeiter. Für die körperlich anstrengende Arbeit, wie dem Leeren von Senkkästen oder die Entsorgung von Papiermüll und Gelben Säcken, erhielt er von seiner Zeitarbeitsfirma einen Lohn knapp über dem Mindestlohn – fast 4 Euro pro Stunde weniger als die festangestellten Kollegen. Jetzt hat er am Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Klage auf gleiche Bezahlung eingereicht.

„Die Leiharbeitsbranche boomt, aber nur auf dem Rücken der Beschäftigten“, kritisiert David Jung, Pressesekretär der FAU Kaiserslautern. „Wir sind nicht bereit, den Missbrauch der Leiharbeit zu dulden, deshalb unterstützen wir die Klage unseres Kollegen auf gleiche Bezahlung.“

Laut Gesetz stehen Leiharbeitern die gleichen Arbeitsbedingungen zu wie Festangestellten. Durch Tarifvertrag ist es jedoch möglich davon nach unten abzuweichen. Der renommierte Arbeitsrechtler für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Dr. Wolfgang Däubler, sieht in der Ungleichbehandlung von Leiharbeitern einen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Däubler hat zusammen mit dem gewerkschaftsnahen Netzwerk „Labournet“ eine Kampagne ins Leben gerufen, für die auch in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ geworben wurde. Die Kampagne unterstützt Leiharbeiter, die bereit sind auf gleichen Lohn zu klagen, juristisch und finanziell. Ziel ist, eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof zu erreichen und dort die Unrechtmäßigkeit der schlechteren Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern feststellen zu lassen. Von den anderen anhängigen Klagen der Kampagne liegt eine bereits vor dem Bundesarbeitsgericht, der Prozesstermin wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Links & Hintergründe:

https://www.labournet.de/category/politik/alltag/leiharbeit/

Link zur ZDF-Sendung „Die Anstalt“, die über die Kampagne berichtet hat:

https://youtu.be/7yrFHWBuWzg?t=1044

Das Netzwerk „Labournet“ sammelt Spenden für die klagenden Leiharbeiter. Spendenaufruf und Kontodaten finden sich hier:

https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/05/Spendenaufruf_EuGH-Klage.pdf