Letztendlich zahlen sie doch
Backwerk erfüllt Lohnforderung
Nach einer Aktion vor dem Backwerk am 16. März und der darauf folgenden Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens hat das Backwerk in Jena nun nachgegeben und den ausstehenden Lohn gezahlt. Eine Arbeitnehmerin hatte am 7. Februar eine komplette Schicht im erwähnten Backwerk gearbeitet und anschließend den ihr dafür zustehenden Lohn eingefordert. Auch wenn vorher kein Lohn vereinbart wurde und auch kein Arbeitsverhältnis zu Stande kommt gilt eine Vergütung nach §612 BGB als Stillschweigend vereinbart und muss entsprechend vom Arbeitgebenden gezahlt werden. Als kämpferische Basisgewerkschaft bieten wir solidarische Strukturen um euren Forderungen Nachdruck zu verleihen, darum: Get organized. Join the union!