Probearbeit muss bezahlt werden! auch beim BackWerk!
Mit einer kleinen Aktion am Sonntagmorgen, den 16. März, vor dem BackWerk am Holzmarkt in Jena hat die FAU Erfurt/Jena, mit Unterstützung einiger Sympathisant*innen, auf eine ausstehende Lohnforderung aufmerksam gemacht. Eine Arbeitnehmerin hatte am 7. Februar im selbigen BackWerk eine Probeschicht über 7,5 Stunden gearbeitet und fordert nun den ihr dafür zustehenden Lohn ein. Auf ein Schreiben der FAU vom 17. Februar regierte der Chef bisher nicht und hat entsprechend die Zahlungsfrist verstreichen lassen.
Mittels Gutscheinen von seiner Homepage steuerte das BackWerk kostenlose Brötchen zur Aktion bei und an zahlreiche Passat*innen konnten ebenfalls Gutscheine verteilt werden. Dabei wurde die Rückseite der Gutscheine für gewerkschaftliche Informationen, welche auf die ausstehende Lohnforderung hinwiesen, genutzt. Nach einem ersten Ignorieren und problemloser Annahme der Gutscheine wurde diese Annahme, nach einigen hin und her telefonieren der Verkäuferin, schließlich verweigert. Dies führte zu einigen Diskussionen mit Kund*innen immerhin war und sind die Gutscheine eine offizielle BackWerk Aktion.
Wir sind mit dem Verlauf der Aktion zufrieden und haben inzwischen ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Juristischer Hintergrund
Unbezahlte Arbeit gibt es nach deutscher Rechtslage nicht, denn gemäß §612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Sofern also der*die Arbeitnehmende abgesprochene Arbeitsleistungen erbracht hat, sind diese vom Chef zu bezahlen. Dies ist vollkommen unabhängig davon, wie dieses Arbeitsverhältnis genannt wird (Probearbeit, Einarbeitung etc.) und ob nach Beendigung der Probearbeit ein reguläres Arbeitsverhältnis zu Stande kommt.
Nachtrag (18.03.): Das BackWerk hat inzwischen den Gutschein von ihrer Website entfernt.