Heinrich-Böll-Stiftung: Illegale Leiharbeit durch Arbeitsgericht Berlin bestätigt
Heute wurde vor dem Arbeitsgericht Berlin einer Klage eines Kollegen auf Festanstellung durch die Heinrich-Böll-Stiftung statt gegeben. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem Outsourcing-Modell der Heinrich-Böll-Stiftung nicht um einen Dienst- oder Werkvertrag handele, sondern um Leiharbeit, zu der jedoch die notwendige Erlaubnis fehlte.
Das Gericht führt dazu aus: "Da das Unternehmen für Besucherservice nicht über eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung verfüge, bestehe [
] ein Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Heinrich-Böll-Stiftung." (Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin) Der Prozess sowie der Arbeitskonflikt wurden von der FAU Berlin begleitet, in der sich MitarbeiterInnen organisiert haben um gegen die prekären Arbeitsbedingungen in der Konferenzassistenz anzukämpfen.
Das Urteil bestätigte damit unsere Haltung, dass es sich bei dem Outsourcing um illegale Leiharbeit gehandelt hat, mit der Tarifstandards umgangen wurden. Der betroffene Kollege ist nun rückwirkend seit 2011 Angestellter der Heinrich-Böll-Stiftung und wird die Lohndifferenz für die letzten Jahre nachfordern. Die FAU Berlin fordert nun die Festanstellung für alle betroffenen KollegInnen und eine Bezahlung nach TVöD.
Seit April stellt sich die Geschäftsführung gegen ernsthafte Verhandlungen mit der Gewerkschaft und ließ sich auch nach wochenlangem gewerkschaftlichem Druck nicht an den Verhandlungstisch bringen. "Jetzt eine Berufung gegen das Urteil einzulegen würde die grüne Maske endgültig blank legen" sagt Markus Weise, Gewerkschaftssekretär der FAU Berlin. "Die Stiftung ist nun am Zuge vernünftige Stellen für die KollegInnen zu schaffen, wenn sie weitere Klagen und Prozesse umgehen möchte". Die FAU Berlin, welche zuletzt auch die Grünen, die mehrheitlich in den Gremien der Stiftung vertreten sind, angesprochen hat, ist weiterhin zu ernsthaften Gesprächen bereit.
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