Recht haben, Recht bekommen und Geld bekommen
Die Wohnungen im neuen Freiburger Luxus-Studentenwohnheim Campo Novo sind schon längst verkauft und vermietet. Doch während das gehobene Bildungsbürgertum schon wohnt, wartet das ausländische Proletariat immer noch auf die Auszahlung ihres Lohnes. 14 polnische Bauarbeiter haben sich an die FAU Freiburg gewandt, da ihnen insgesamt über 40.000 Lohn vorenthalten werden. Teilweise gab es für einen ganzen Monat weniger als 100 ausbezahlt.
Der Generalbauunternehmer des Studentenwohnheims ist die Züblin AG. Diese beauftragte die Klum GmbH in Heidelberg mit der Installation der Sanitäranlagen. Klum gab diesen Auftrag an einen Bauunternehmer aus Görlitz mit Zweigstelle in Freiburg weiter.
Einige Monate später war das Studentenwohnheim fertig, die Bauarbeiter wieder in Polen, aber der Lohn noch immer nicht ausgezahlt.
Da einige der betroffenen Arbeiter die anarchosyndikalistische Gewerkschaftsarbeit schon aus Polen kennen, wandten sie sich an die FAU in Freiburg.
Nachdem auch gewerkschaftliche Mahnungen beim direkten Arbeitgeber auf taube Ohren stießen, wurde Lohnklage erhoben. Für zwei Bauarbeiter fand der Gütetermin dieser Lohnklage am 22. Oktober statt (Ergänzung mittlerweile haben 6 Personen vor Gericht gewonnen).
Juristisch war dies ein voller Erfolg. Da der Arbeitgeber nicht kam, wurde ein Säumnisurteil gefällt, dass alle Forderungen der Arbeiter übernahm. Ob sich die Betroffenen von diesem Urteil, im wahrsten Sinne, etwas kaufen können steht allerdings noch in den Sternen, möglicherweise ist der Arbeitgeber insolvent.
Halb so wild könnte mensch sich jetzt denken. Schliesslich hat die Bundesregierung für genau diesen Fall eine Haftung der GeneralunternehmerInnen für die Löhne der Angestellten seiner Subunternehmen eingeführt. Leider gilt diese Haftung nur für das Bauhauptgewerbe, der Einbau von Sanitäranlagen gehört aber zum Baunebengewerbe und fällt somit aus der Haftung. Die Frage, warum nur Menschen im Bauhauptgewerbe Anspruch auf Bezahlung ihrer Arbeit haben und Menschen im Baunebengewerbe gerne mal umsonst arbeiten können, wird wohl ungehört in den langen Fluren und Gängen des Parlaments verhallen.
Helfen könnte den Kollegen allerdings eine interessante Ironie dieser Geschichte. Während die Bauarbeiter Ihren Sub-Subunternehmer auf ihr vertraglich zugesichertes Geld verklagen, klagt dieser Sub-Subunternehmer gleichzeitig gegen seinen Auftraggeber, den Subunternehmer Klum. Wie auch bei den Bauarbeitern geht es in diesem Verfahren ebenfalls darum, dass für die erbrachte Leistung nicht das ausgemachte Geld bezahlt wurde. Sollte der Sub-Subunternehmer recht bekommen, können die zugesprochen Löhne seiner Angestellten direkt von diesem Geld gepfändet werden.
Es wäre schön wenn wenigstens auf diesem Weg ein paar Krümmel des Immobilienkuchens bis zu den Menschen hinunter fallen, die ihn gebacken haben.
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