Düsseldorf: Streikrecht für alle, alles und jederzeit!
"Für uns ist das Recht der Arbeitsverweigerung Teil der persönlichen Selbstbestimmung und ist daher als ein grundsätzliches Menschenrecht aufzufassen, auch wenn es effektiv nur kollektiv ausgeübt werden kann. Ein solches uneingeschränktes Recht auf Streik kann daher nicht auf wirtschaftliche oder tarifliche Auseinandersetzungen beschränkt sein, sondern umfasst auch sogenannte politische Streiks. Darüber hinaus setzt sich die FAU nicht nur für die volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit ein, sondern ebenso für ein umfassendes und unantastbares Recht auf Streik für alle abhängig Beschäftigten selbst, egal ob und wo sie gewerkschaftlich organisiert."
Frei nach Karl Marx: die herrschende Meinung ist die Meinung der Herrschenden!
In der BRD gibt es keine gesetzlichen Regelungen bzgl. Streiks. Es gibt das Grundgesetz (Artikel 9 Satz 3) und ein Richterrecht, das durch so zwielichtige Gestalten wie Nipperdey maßgeblich geprägt wurde. Glaubt man den Bundesdeutschen Richtern (und Richterinnen), dann
* dürfen angeblich nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen.
* darf nur für tarifpolitische Ziele gestreikt werden
* sind Streiks die "ultima ratio", also das letzte Mittel
* müssen Streiks "angemessen" sein
* sind Solidaritätsstreiks nur sehr eingeschränkt erlaubt
* ist der sogenante "politische Streik" gänzlich verboten
Wir wollen jedoch autonome Kämpfe von ArbeiterInnen, und uns interessiert erst einmal nicht ob diese in einer Gewerkschaft organisiert sind oder nicht!
Mit euch zusammen wollen wir diskutieren wie wir die sehr eingeschränkten Rechte der ArbeiterInnen in der BRD nutzen und ausweiten können. Unser Ziel ist es dabei autonome Kämpfe möglich zu machen. Dort wo sie auftauchen diese zu unterstützen, ohne sie in die "Legalität" zu kanalisieren, und zu helfen diese in mehrfacher Hinsicht auszuweiten!
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