Unbezahlte Überstunden...

...sind keine Seltenheit, aber auch keine Selbstverständlichkeit. Die FAU Göttingen hat in einem Erotik-Shop die Bezahlung dieser Überstunden erstritten.

Unbezahlte Überstunden sind nur zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Trotzdem sind sie auch keine Seltenheit, wo sie nicht vereinbart sind. Die FAU Göttingen hat in einem Erotik-Shop die Bezahlung dieser Überstunden erstritten:

Gemeinsam mit einem unserer Mitglieder haben wir bei einem Erotikshop über 3500 Euro an unbezahlten Überstunden, ausstehenden Löhnen und Urlaubsentgelt eingefordert. Nachdem wir gewerkschaftliche Schritte angekündigt hatten, war kurz darauf das Geld auf dem Konto. #geldher

In Deutschland werden laut Statistik mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden nicht bezahlt. Dieser Lohnraub ist rechtlich aber nur dann zulässig, wenn unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag stehen.

Auch dass Arbeiter*innen um Urlaubsentgelt gebracht werden, ist leider keine Seltenheit. Viele wissen gar nicht, dass sie grundsätzlich immer (!) einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben - auch beim Minijob.

Grade in Zeiten von Corona versuchen viele Betriebe mit Tricks und illegalen Spielereien Geld auf Kosten von Arbeiter*innen zu sparen. Dagegen können wir uns gemeinsam und solidarisch mit einer kämpferischen FAU - Gewerkschaft wehren.

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Du hast ähnliche Probleme? Dann melde dich bei uns unter faugoe-beratung@fau.org und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung! Nicht gezahlten Lohn, Urlaubsentgelt oder ähnliches nachzufordern ist in vielen Fällen sogar bis zu drei Jahre nach Vertragsende noch möglich.