Chinabrenner: Gutes Essen, schlechte Arbeitsbedingungen?
Die FAU Halle befindet sich aktuell mit der Betreiberin des Restaurants Chinabrenner in Leipzig in einem Konflikt um Lohnansprüche einer Beschäftigten. Vorausgegangen war eine unwirksame Kündigung der Minijobberin durch die Chinabrenner GmbH sowie mehrere kleine und größere Vergehen gegen geltendes Arbeitsrecht.
Unter den chinesischen Restaurants in Leipzig genießt der Chinabrenner den Ruf, vorzügliches Essen zu gehobenen Preisen anzubieten. Davon profitieren allerdings nicht die MinijobberInnen des Betriebes, die die Gäste unterbesetzt für kaum mehr als den Mindestlohn bewirten.
Im vorliegenden Fall wurde von der Angestellten unbezahlte Mehrarbeit eingefordert und das Recht auf bezahlten Urlaub versagt. Leider handelt es sich, unserer Erfahrung nach, bei den vorliegenden Verstößen gegen das Arbeitsrecht gerade im Minijobbereich um keine Ausnahme, sondern eher um die Regel, so Dominik Amsel, Sprecher der FAU Halle.
Besonders schwer wiegen die Umstände der vermeintlichen Kündigung. Nach Auffassung der Vertretung der Geschäftsführung reiche eine mündliche Kündigung ohne Einhaltung von Fristen aus, da kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Dieses Vorgehen der Chinabrenner GmbH ist rechtswidrig und bringt die Minijobberin um den Lohn, den sie zum Leben benötigt und der ihr selbstverständlich zusteht.
Die FAU Halle möchte den Konflikt einvernehmlich beilegen. Leider ist die Geschäftsführung der Chinabrenner GmbH auf ein Gesprächsangebot bislang nicht eingegangen. Bei einem Restaurant, das bislang von einem guten Ruf profitiert, ist dieses Geschäftsgebaren überraschend. Die FAU Halle hofft, dass die Geschäftsführung der Chinabrenner GmbH ihr Verhalten gegenüber der Belegschaft überdenkt und auf das Verhandlungsangebot eingeht.