Angriffe auf das Streikrecht. Heute: Türkei

Die Angriffe auf das Streikrecht nehmen kein Ende.

In der Türkei wurde der Streik der Metallarbeitergewerkschaft Birlesik Metal-Is (BMI), am 30. Januar durch ein Kabinettsbeschluss für die Dauer von 60 Tagen ausgesetzt wurde. Begründet wurde der Beschluss damit, der Streik „habe einen gegen die nationale Sicherheit gerichteten Charakter“.

Er kommt de facto einem Verbot des Streiks gleich, an dem rund 15.000 Metallarbeiter in 38 Betrieben beteiligt sind, darunter auch Unternehmen mit europäischer bzw. deutscher Beteiligung wie Alstom, Bekaert, Mahle und Schneider.

Nach türkischem Arbeitsrecht ist die BMI verpflichtet, in dieser Zeit zu einiger Einigung mit der Metallarbeitgeberverband (MESS) zukommen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird die Hohe Schiedskommission eingeschaltet, in der Vertreter der Arbeitgeber und der Regierung die Mehrheit bilden.

Deren Entscheidung ist bindend und nicht anfechtbar. Eine Fortsetzung des Streiks könnte rechtlich die Folge haben, dass die BMI ihre Anerkennung als Tarifpartner verliert. In der über 12-jährigen Regierungszeit der AKP wurden sechs Streiks in unterschiedlichen Branchen verboten – alle mit derselben Begründung. Und in keinem Fall kam es nach Ablauf der Frist zu einer Wiederaufnahme des Streiks.

Artikel im "lower class magazine"

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