FAU-Gewerkschafter vor Gericht
Am 16. Juni 2014 steht ein Gewerkschafter der FAU Dresden vor Gericht. Er hatte am 16. Juli 2012 mit ca. 70 Menschen die Abschiebung des politisch verfolgten Kurden Idris Akin verhindern wollen. Trotz Suiziddrohungen wurde die Abschiebung mit einem massiven Polizeiaufgebot durchgesetzt. Die FAU verurteilt als antinationale Gewerkschaft die Repression gegen ihr Mitglied.
Nach einer brutal geräumten Sitzblockade vor der JVA Dresden und der Durchsetzung der Abschiebung von Idris Akin hielt die Polizei ohne Begründung 70 Menschen über mehrere Stunden an der JVA fest. Nun steht ein FAU-Mitglied mit dem Vorwurf vor Gericht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Einem ersten Strafbefehl über 400 Euro hatte der prekär beschäftigte Gastronomiearbeiter widersprochen.
Idris Akin war in der Türkei wegen angeblicher Verbindungen zur PKK mehrfach inhaftiert und misshandelt worden. Seine Angst vor einer erneuten Inhaftierung in der Türkei war so groß, dass er seinen Suizid im Falle einer Abschiebung ankündigte und sich mehrfach selbst verletzte. Trotz des gesundheitlich sehr schlechten Zustands von Akin ordnete die Ausländerbehörde die Abschiebung an, ohne ein medizinisches Gutachten einzuholen oder den Fall gar erneut zu prüfen.
FAU-Sprecherin Christina Lange (43) veruteilt den Prozess: Als Lückenfüller auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind Migrant_innen gerne gesehen. Verantwortung für politisch Verfolgte wollen deutsche Behörden jedoch nicht übernehmen.
Sowohl der Betroffene als auch die FAU kündigten an im Laufe des Prozesses weiterhin politisch zu dem Fall Stellung zu beziehen. Die Verhandlung ist für den 16 Juni um 8:30 Uhr im Sitzungssaal A1.49 auf der Roßbachstraße 6 anberaumt.
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