Journalistengespräche abgehört
Vor wenigen Tagen erhielt ein Journalist und Mitglied der Mediensektion der FAU Berlin ein Schreiben der Generalbundesanwaltschaft, in dem er darüber informiert wurde, dass von ihm geführte Telefongespräche im Zeitraum von Juni bis Dezember 2011 mitgeschnitten und gespeichert wurden. Dabei ging es um den Anschluss eines Beschuldigten in einem sogenannten §129-Verfahren, der abgehört wurde. Der Journalist hatte diesen Anschluss im Rahmen seiner journalistischen Arbeit angerufen und beantragt nun Einsicht in die mitgeschnittenen Gespräche.
Die Mediensektion verurteilt das Speichern von Gesprächen mit JournalistInnen und wertet dies als Eingriff in die Pressefreiheit. Hier wurden über Monate Gespräche im Rahmen von journalistischer Arbeit erst abgehört und dann auch noch gespeichert und der Betroffene erst Jahre später informiert. Das sehen wir als Verletzung der Pressefreiheit, so eine Sprecherin der Mediensektion. Dass nicht der direkte Anschluss eines Journalisten abgehört wurde, sondern der eines Beschuldigten, ist als Begründung für die Speicherung unzureichend.
Berlin den 24.01.2014