Das ist dann wohl das Mindeste?
SPD, Grüne und DGB-Gewerkschaften fordern einen Mindestlohn von 8,50 Euro und sicherlich würde ein Mindestlohn in einigen Branchen für die Angestellten einen spürbaren Lohnzuwachs bewirken. Andererseits bedeutet der angestrebte Mindestlohn von 8,50 Euro kein luxuriöses Leben für die ArbeitnehmerInnen. Die FAU-Hannover hat sich an dem Aktionstag des DGB für einen Mindestlohn mit eigenen Positionen beteiligt. Angesichts der aktuellen Debatte, daher hier ein kurzer Kommentar und ein paar Zahlen.
Da viele Menschen in Niedriglohn-Sektoren aber Teilzeit arbeiten und in der Regel mit ALGII (HartzIV) aufstocken wird sich für einige in der Summe wenig ändern. Deshalb ist auch ein Argument mit dem wirtschaftsnahe Institute gerade wieder versuchen Stimmung zu machen, dass die Einführung eines Mindestlohns keine Effekt für die Beschäftigten hätte. Tatsächlich ist aber das versteckte Argument, dass die Profite sinken, weil den Menschen mehr bezahlt werden müsste. Ganz davon abgesehen, dass auch die Sozialkassen entlastet werden würden, wie ein Kommentar im Spiegelfechter hinreichend deutlich macht.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Mindestlohn in erster Linie nicht die Beschäftigten, sondern die UnternehmerInnen schützt. Wird so doch eine Lohnuntergrenze gezogen, was bedeutet, dass eine Profitsteigerung durch Lohnsenkung nur bis zu einem gewissen Grad möglich ist. Natürlich bleibt immer noch die Arbeitszeitverdichtung Beschäftigte in der Pflege, aber auch im Einzelhandel kennen das zur Genüge. Trotzdem kann der Mindestlohn gerade für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor spürbare Verbesserungen bringen. Von daher ist die Frage, wie berechne ich einen Mindestlohn von besonderer Bedeutung. Eine Rolle spielt in der Diskussion immer wieder, dass Beschäftigte müssen von ihrer Arbeit leben können und die eingezahlten Rentenbeträge sollen nicht zu Altersarmut führen. Im folgenden also ein paar Rechenbeispiele.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung (!) mit nicht mal 1500 Euro brutto und 47 Jahren Erwerbsarbeit würden sie immer noch eine Rente unterhalb des Hartz IV Niveaus erhalten! Damit ein Brutto-Lohn netto mehr abwirft, als die momentane relative Armutsgrenze in Deutschland (ca. 950 Euro netto) wären ein Bruttoeinkommen von 1215 Euro, also ein Stundenlohn von 7,00 Euro brutto notwendig.
Momentan müssen mindestens 1900 Euro brutto im Monat verdient werden, damit am Ende des Arbeitsleben die Rente nicht unter der Grundsicherung, dem HartzIV-Niveau, liegt. Das wären bei einer 40 Stundenwoche 10,90 Euro/Stunde brutto.(1)
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland beträgt aktuell 3391 Euro. Damit lag der Niedriglohn (laut OECD 2/3 des durchschnittlichen Brutto-Lohns) bei 2260 Euro. Ein Stundenlohn, der nicht zu einem Niedriglohn führt, muss also mehr als 13,00 Euro/Stunde brutto betragen.
Das Volkseinkommen in Deutschland (BIP abzüglich Steuern und Abschreibungen) betrug 2012 umgerechnet auf die Erwerbstätigen 23,20 Euro/Stunde brutto. Es gibt also Luft nach oben.
Zahlen (1) HAZ 8.8.2013, alle anderen Bundesamt für Statistik