Kündigung erfolgreich zurückgewiesen

Das allgemeine Syndikat der FAU Hannover berichtet:

Einem Genossen wurde im September 2012 gekündigt. Wir konnten die Kündigung zweimal zurückweisen. Er hat seinen Job zurück bis heute, das sind 7 Monatslöhne mehr Geld auf seinem Konto!

Die erste Kündigung war nicht zulässig, weil sie nur mündlich erging. Der Genosse wurde auf den Einwand der Nichtigkeit einfach weiter beschäftigt.
Gegen die zweite Kündigung wurde eine Kündigungsklage angekündigt. Die Ankündigung alleine reichte aus, um die Weiterbeschäftigung sicher zu stellen.

Noch hat er seinen Job, und damit sein Einkommen. Das ist objektiv sicherlich nicht viel, subjektiv aber eine Menge. Wir werden sehen was kommt. Wir sind bereit!

Organisieren und Wehren statt Jammern und Opfer sein!
Wir kriegen nur wofür wir kämpfen!


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Viele Leute - auch ArbeitgeberInnen - wissen nicht, dass ein Minijob arbeitsrechtlich den sozialversicherungspflichtigen Jobs gleichgestellt ist. Eine Zusammenfassung des geltenden Arbeitsrecht, speziell für die Probleme von Menschen in Minijobs zugeschnitten findet ihr bei der Kampagne "Jung und Billig".