Demonstrieren verbieten ein logischer, folgerichtiger Schritt!
In Frankfurt versucht eine große Koalition aus CDU, Verwaltung und Geschäftsleuten die geplanten Proteste gegen die Krisenpolitik zu verbieten. Der Grund: Gefahrenabwehr. Denn sie könnten ja gewalttätig sein. Das ist nur konsequent, nur die jetzige Begründung mit irgendwelchen Linksradikalen ist etwas skurril. Dass die christsozialliberale Krisenpolitik Aggressionen auf sich zieht, und sich die gewaltsam entladen könnten, ist bestechend logisch, liegt aber schon in der Krisenbewältigungslogik selbst begründet. Diese beinhaltet ja schon die weitere Entmündigung der vom Kapitalismus Gebeutelten: Es gibt ja keine Alternative, außer es den Finanzmärkten Recht zu machen und brutalstmöglich Verzicht zu üben. Sonst Pleite, Exitus, Schluss mit allem was uns lieb und teuer ist. Demokratischer Ausnahmezustand. Wozu dann noch demokratische Rituale, wenn diese ja gar nicht zu einer anderen Politik führen dürfen?
Wir dürfen nun auch davon ausgehen, dass Merkollande-Europa noch einige weitere Zeit durch die Krise taumelt. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie auch der ArbeiterInnenklasse hierzulande wieder auf breiter Front ans Leder wollen. Gewerkschaften, die einen Arsch in der Hose haben, würden dann zum Streik aufrufen statt Banken zu entglasen. Der ist ja in Deutschland schon praktisch so gut wie verboten. Gerade in Krisenzeiten dürften Regierung und Arbeitgeber dennoch schnell bei der Hand sein, den unverhältnismäßigen ökonomischen Schaden von Streiks an die Wand zu malen und weitere noch Einschränkungen zu fordern.
Und genauso wie sich die Wut gegen die Krisenpolitik auch ohne Demonstrationsrecht wahrscheinlich früher oder später wieder gewaltsam entladen wird, wird kein Streik auch nicht aus der Krise helfen. Ein kleines bisschen Genugtuung: Dass die verunsicherten Geschäftsleute nun das Fressgass-Fressfest abgesagt haben, dürfte ihnen schon mehr ökonomischen Schaden zugefügt haben als manch braver DGB-Streik den bestreikten Unternehmen, und erst recht jede Entglasungsaktion der betroffenen Bank.