Wohnraumhalbierung für Hartz-IV-BezieherInnen?
Geht es nach der Empfehlung einer Expertengruppe im Arbeitsministerium könnte der Wohnungsanspruch für alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen demnächst auf 25 Quadratmeter begrenzt werden. Zehntausende müssten sich dann nach einem neuen Wohnklo umsehen. Solche und andere Sparvorschläge werden derzeit zu hunderten in den verschiedenen Ministerien ausgearbeitet und geprüft, um ab dem Herbst zu den geplanten Streichorgien bei Bund, Ländern und Gemeinden beizutragen.
Derzeit gilt bundesweit ein einheitlicher Wohnungsgrößen-Richtwert von 45 Quadratmetern für alleinstehende BezieherInnen von Leistungen nach Hartz-IV. Nach den Vorstellungen der Expertenkommission im Arbeitsministerium sollen die Kommunen künftig selbst bestimmen können, welche Mietkosten sie Hartz-IV-EmpfängerInnen bezahlen wollen. Eine Maßnahme dazu sei die Herabsetzung des Richtwerts auf nur noch 25 Quadratmeter. Dazu würde die Verantwortung für die Wohnungsstandards von Hartz-IV-BezieherInnen vom Bund auf die Kommunen übertragen. Diese müssten dann entsprechende Satzungen erlassen, in deren Folge dann künftig jede Gemeinde selbst definieren könne, was angemessener Wohnraum für Hartz-IV-EmpfängerInnen ist und was die Kommune in diesem Zusammenhang zu finanzieren bereit ist. Die Konsequenzen wären absehbar, zehntausende von Betroffenen könnten ihre Wohnung verlieren und sich in irgendwelchen Wohnheimen wiederfinden, die über entsprechend kleine Wohneinheiten verfügen.
Im übrigen will will das Arbeitsministerium nicht nur bei bei den Hartz-IV-EmpfängerInnen die Axt anlegen. Auch Behinderte hat die Arbeitsgruppe Standards ins Visier genommen. So kursieren etwa Vorschläge, die kostenlose Benutzung von Nahverkehrsmitteln für Behinderte zu streichen oder den Zugang zu Behindertenwerkstätten für bestimmte Gruppen von Behinderten zu einzuschränken. Mehr als 200 Posten umfasst die Streichliste alleine im Arbeitsministerium derzeit.
Ob und in welchem Umfang es der Politik gelingt, die Kosten der Krise auf unserem Rücken abzuladen, wird nicht zuletzt davon abhängen, auf wieviel Widerstand die Herrschenden in Bund, Ländern und Gemeinden treffen und welchen politischen Preis sie bereit sind, für ihre Sparprogramme zu bezahlen. Eines ist so sicher wie das Armen in den leeren Kirchen: spätestens ab September werden uns Bundes- und Landesregierungen sowie Kommunalverwaltungen das Lied von Schweiß und Tränen und den Opfern singen, die wir alle für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schland zu bringen hätten. Es liegt mit an uns dafür zu sorgen, dass die Bande sich ihre Opfer sonstwo hin stecken kann.