Spendenaufruf: Weiterführung der Hartz-IV-Klage

Spendenaufruf zwecks Einreichung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bisherigen Hartz-IV-Urteile des deutschen Bundesverfassungsgerichtes

Wir drucken hier den Spendenaufruf der Familie Kallay ab und bitten um Unterstützung:

Guten Tag,
hier schreibt Ihnen/Euch einer der Kläger gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege.

Meine Familie und ich sind selbst auch Hartz-IV-Bezieher und haben sechs Jahre lang gegen die Erwachse­nen- und die Kinderregelsätze im Hartz-IV geklagt. Wir waren damit bis vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat leider am 09. Februar 2010 nur geringfügig zugunsten der Hartz-IV-BezieherInn-en in Deutschland entschieden. Dagegen wollen wir nun vor den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Ge­richtshof für Menschenrechte klagen, und auf die Art versuchen, das Hartz-IV-Unrecht doch noch weitestgehend zu Fall zu bringen.

Auch das machen wir nicht nur für uns, sondern für alle Hartz-IV-Bezieher und -Bezieherinnen und für un­ser aller Kinder.

Dafür brauchen wir aber einen guten Fachanwalt, und der kostet Geld, weswegen wir hiermit alle Hartz-IV-Bezieher und Hartz-IV-Bezieherinnen um Spenden bitten.

Wer mich noch nicht kennt, kann hier über mich nachlesen:

http://www.linksfraktion.de/wortlaut.php?artikel=1597715933
http://www.freitag.de/politik/1007-hartz-urteil-bundesverfassungsgericht-thomas-kalley http://www.chefduzen.de/index.php/topic,20757.msg199192.html#msg199192

Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter.Dieser Spendenaufruf darf vollständig überall im Internet und andernorts veröffentlicht und verbreitet werden.

Treuhänderisch verwaltet wird das Spendenkonto von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.

Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike
Neck/Kontonr: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Volksbank Dransfeld

Als Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben: "Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay"

Der Spendenaufruf ist auch hier veröffentlicht:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21339.0.html

Ich werde dort regelmäßig unter der neuen Rubrik "Spendenkonto" darüber berichten, was an Geld eingegangen ist.

Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu ver­pflichten war und ist.

Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen. Fer­ner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist. Weiteres bleibt vorbehalten.

Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht. Das gespendete Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt. Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung. Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns selbst weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.

Eschwege, den 27. April 2010,

Thomas Kallay und Familie als Kläger gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht über:

Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
An den Anlagen 8a, 37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706 / Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay (at) chefduzen.de