Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA. Letzter Versendetermin ist der 25.03.2010.

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber/innen in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Beschäftigten an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den/die Angestellte/n enthalten.

Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches "Fehlverhalten" und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der/die Arbeitgeber/in seine/ihre Einschätzung der/s Mitarbeiter/in - auch ohne deren/dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer/innen, Beamt/innen, Richter/innen und Soldat/innen sowie alle Arbeitgeber/innen, die die Daten ihrer Mitarbeiter/innen übermitteln müssen.

Die Verfassungsbeschwerde

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Arbeitnehmer/innen zur Teilnahme an der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Dieses Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist hochumstritten und gefährdet die Privatsphäre aller Beschäftigten in Deutschland. Unter https://petition.foebud.org/ELENA können sich seit heute alle Betroffenen an der Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligen, die von den Rechtsanwälten Dominik Boecker und Meinhard Starostik in Zusammenarbeit mit dem FoeBuD e.V. vorbereitet wird.

"Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz", kritisiert Rechtsanwalt Starostik, der auch bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung betreut hat. "An erster Stelle sind aber sowohl Umfang als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, denn sie sind unverhältnismäßig."

Stoppt ELENA!

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat das Verfassungsgericht erst kürzlich klar gemacht, dass von anlasslosen Datensammlungen eine große Gefahr für Gesellschaft und Demokratie ausgeht."

"Übermittelt und auf Vorrat gespeichert werden sensibelste Daten von zig Millionen unverdächtigen Bürgern. Diese Daten werden in den allermeisten Fällen nicht einmal benötigt - das Missbrauchsrisiko hingegen ist enorm. Wir gehen davon aus, dass das ELENA-Verfahren insgesamt verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung muss das Verfahren sofort stoppen!", ergänzt Florian Alther vom Arbeitskreis.

Neben dem Umfang der Datensammlung sind in der jetzigen Ausgestaltung des ELENA-Verfahrens auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Datensicherheit nicht ausreichend umgesetzt. "Es ist völlig unverständlich, wieso alle ELENA-Daten mit einem zentralen Schlüssel verschlüsselt werden", wundert sich der Datenschutzsachverständige und Beiratsmitglied des FIfF e.V. Werner Hülsmann: "Es gibt technische Möglichkeiten, einen elektronischen Entgeltnachweis, der seinen Namen verdienen würde, so zu verschlüsseln, dass er nur mit dem persönlichen Schlüssel des betroffenen Arbeitnehmers entschlüsselt werden könnte."

Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jede/r Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer/innen, Beamt/innen, Soldat/innen und Richter/innen. Dies ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

Mitmachen

Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde sind lediglich folgende Schritte auszuführen:

1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
5. Vollmacht per Post sofort an die aufgedruckte Adresse senden.

Die Zeit drängt!

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer kostenfrei. Es entstehen uns allerdings Kosten. Deshalb freut sich der FoeBuD sehr über Spenden zur Unterstützung.

Weitere Informationen:

Wiki des AK Vorratsdatenspeicherung
Wikipedia-Artikel zum ELENA-Verfahren
ELENA-Webseite der Bundesregierung