Bundestag will zentrale Arbeitszeiterfassung
Im Schatten der Fußball-Europameisterschaft peitscht die Bundesregierung derzeit eine zentrale Datensammel-Maßnahme nach der anderen durch. Getarnt als Reform der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung wurde am 25. Juni die Pflicht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen für jeden Lohnabhängigen und die zentrale Speicherung sämtlicher Zeitkonten behandelt. Die nächste Datenkrake soll auf den Weg gebracht werden, kaum dass das zentrale und unverschlüsselte ELENA-Register beschlossen wurde.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen im Zuge der Reform des berufsgenossenschaftlichen Systems, das u.a. die Reduzierung der Berufsgenossenschaften von derzeit 23 auf künftig neun vorsieht, eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen umgesetzt werden, die von weitaus größerer Tragweite sind. Alle Firmen, angefangen bei Kleinstbetrieben sollen per Gesetz dazu gezwungen werden, über Stechuhren und ähnliche Geräte, die Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen. Diese Daten müssen dann an die jeweilige Krankenversicherung und von dieser an die Renten- und die Träger der Unfallversicherung gemeldet werden.
Als Vorwand für die Einrichtung dieses zentralen bundesweiten Arbeitszeitregisters bis hin zur letzten Klitsche dient die Idee, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft künftig aus den effektiven Anwesenheitszeiten der Beschäftigten einer Firma ermittelt werden sollen. Es ist dabei äußerst unwahrscheinlich, dass der ungeheure bürokratische und finanzielle Aufwand, den die Einrichtung dieses Zentralregisters mit sich bringen würde, tatsächlich zu Beitragszwecken notwendig ist. Erheblich wahrscheinlicher ist, dass hier ein Datenpool geschaffen werden soll, aus dem sich mittelfristig auch andere staatliche Behörden bedienen werden und der über die sogenannte "Job-Card" mit ihrer eindeutigen Signatur-Nummer für jeden Beschäftigten mit anderen Dateien verknüpft werden kann.
Für die ArbeiterInnen haben die permanenten Reformen des berufsgenossenschaftlichen Systems durch Rot-Grün und anschließend durch die Große Koalition übrigens nur eines gebracht: massive Verschlechterungen und Einschränkungen der Leistungen, besonders bei Arbeits- oder Berufsunfähigkeit.