BAG Urteil zur Mitbestimmung von Betriebsräten bei Ein-Euro-Jobbern
Die Frage des Mitbestimmungsrechtes von Betriebsräten, bei der Einstellung von Ein-Euro-Jobbern ist in mehreren Arbeitsgerichtsverfahren unterschiedlich bewertet worden.
Jetzt liegt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vor. Bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern haben die Betriebsräte ein Mitspracherecht, auch wenn Ein-Euro-Jobbern weiterhin der Status und damit die Rechte von ArbeitnehmerInnen verweigert wird.
Wenn ein Betrieb Ein-Euro-Jobber einstellen will, fällt dies unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. So die abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Das BAG urteilte, dass Ein-Euro-Jobber zwar keine ArbeitnehmerInnen im eigentlichen Sinne seien, sie aber in den Betrieb und die betrieblichen Abläufe eingegliedert würden und gemeinsam mit den übrigen ArbeitnehmerInnen weisungsgebundene Tätigkeiten verrichten. Also gelten die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.
Auf die sollten wir massiv Druck ausüben, damit die staatliche Zwangsarbeit umgehend beseitigt wird und keine Ein-Euro-Jobs mehr besetzt werden.
(1 ABR 60/06)