It.A - Der zweite Streiktag
Am heutigen Montag trafen sich einige Beschäftigte der It.A und Mitglieder der Gewerkschaft FAU, um 11.00 Uhr vor den Geschäftsräumen der Leiharbeitsfirma.
Wir stellten den anwesenden Inhaber Herrn Rohrbach zur Rede und fragten, ob er heute die ausstehenden Löhne auszahlen würde. Daraufhin hielt er uns mehrere gestempelte Überweisungsträger vor und erklärte, dass jetzt für zwei der Kolleginnen die Löhne überwiesen seien.
Für andere habe es finanziell noch nicht gereicht, da ihr Großkunde erst am 20. des Monats seine Rechnung begleichen würde.
Es gab daraufhin noch ein längeres Gespräch über andere Forderungen der FAU, sowie über einige Fragen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Von Seiten der FAU erklärten wir unsere Rechtsauffassung zu "Minijobbern" als LeiharbeiterInnen und deren Vertragsverhältnissen und dass wir keinen rückwirkend konstruierten Tarifvertrag zwischen der It.A und ver.di akzeptieren würden. Herr Rohrbach wollte sich über einige Dinge am Nachmittag von ver.di Frankfurt beraten lassen.
Die Kolleginnen hatten zwischenzeitlich ihre Konten geprüft und es war kein Geld eingegangen. Überweisungsträger kann man sich in jeder Bank selbst stempeln.
Also wurden Transparente aufgehängt, Flugblätter an die Passanten verteilt und weitergestreikt.
Morgen, am 20. Dezember, werden noch einmal einige der ArbeiterInnen der It.A in der Geschäftsstelle vorbeigehen, um zu klären, ob die Firma dann endlich ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Da aber niemand so richtig daran glaubt, wurde beschlossen, am Donnerstag dem 22. Dezember, ab 14.00 Uhr, Eschersheimer Landstraße 534, wieder in Streik zu treten.
Hintergrund zum Arbeitskampf gegen It.A Zeitarbeit
Die It.A Zeitarbeit Rohrbach & Grun GbR ist nach eigenen Angaben eine Leiharbeitsfirma, die seit dem 12.10.2005 von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, die befristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften besitzt. Ebenfalls nach eigenen Angaben sind alle Vollzeitarbeitsverträge, die sie abgeschlossen hat, bis zum 31.12.2005 befristet. Der vorgegebene Einheitsniedriglohn beträgt, ungeachtet der Arbeit oder Qualifikation, 7 EUR Brutto/Std., die Zahl der Beschäftigten wird auf etwa 25 geschätzt.
Hauptkunde der It.A ist, oder war, die Firma AP Deutschland, die im Schichtbetrieb, ausschließlich von LeiharbeiterInnen, Flachbildfernseher montieren lässt. In der Montage arbeiteten auch Arbeiter von adecco, Randstad und Manpower.
Vor einigen Wochen wurden wir von Beschäftigten der It.A um Hilfe gebeten, da ihnen ihre Löhne und Zulagen nicht, oder nur teilweise ausgezahlt wurden und sie dadurch in massive finanzielle Probleme gerieten. Dazu kam, dass teilweise keine schriftlichen Arbeitsverträge ausgehändigt wurden und es zu "Verzögerungen" bei der Anmeldung bei der Sozialversicherung kam. Eine Reihe von KollegInnen trat in dieser Situation unserer Gewerkschaft, der FAU, bei.
Nachdem wir uns gemeinsam einen Überblick über die It.A, ihre Inhaber und Geschäftspraktiken verschafft hatten, teilten wir der Geschäftsleitung mit, dass wir eine in ihrem Betrieb vertretene Gewerkschaft sind, die damit verbundenen Rechte in Anspruch nehmen und um Aufklärung einer Reihe von Fragen bitten.
Gleichzeitig wiesen wir sie darauf hin, dass sie ihren Beschäftigten trotz vielfacher Aufforderungen die ausstehenden Löhne für die Monate Oktober und November nicht, oder nur teilweise gezahlt haben. Wir forderten die Inhaber auf, die ausstehenden Löhne bis zum 15. Dezember vollständig auszuzahlen und kündigten für den Fall der Weigerung, arbeitsrechtliche Konsequenzen und geeignete Arbeitskampfmaßnahmen an. Die It.A-Chefs gingen darauf ebenso wenig ein wie auf verschiedene Verpflichtungen, die sie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben. Unser freundlicher Hinweis, dass ihr Hinterhof "Büro" nach der Arbeitsstättenverordnung vermutlich gar nicht genutzt werden darf, wie auch der Tipp, dass auch versehentliches Nichtanmelden von Beschäftigten bei der Sozialversicherung mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann, wurde ignoriert.
An einzelnen Punkten scheint sich allerdings ein Einlenken der Geschäftsleitung anzudeuten. In Bezug auf diejenigen, die als sogenannte "Minijobber" für 400 EUR im Monat eingestellt, aber als LeiharbeiterInnen vermietet wurden, scheinen die beiden Chefs den Anspruch auf Lohnfortzahlung in vermittlungsfreier Zeit z. B. anerkannt zu haben: Sie wollten zwei der betroffenen Kolleginnen am letztmöglichen Termin zum 31.12. fristgerecht kündigen.
Einer Kollegin wurde ein Schreiben übergeben, das mit "Sehr geehrter Herr..." begann und von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelte. Von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses stand allerdings nichts auf dem Papier. Der zweiten Kollegin konnte dann selbst die "Auflösung" nicht mehr schriftlich übergeben werden, denn dem Drucker der It.A war das Papier ausgegangen.
Als am 15.12. die ausstehenden Löhne, trotz vager Zusagen, wieder nicht gezahlt wurden, rief die FAU, entsprechend dem Beschluss der Urabstimmung, einige Beschäftigte zum Streik für den 16. und 19. Dezember auf.
Der Hintergrund, nur wenige Beschäftigte zu kurzen Streiks aufzurufen und sie durch Streikposten aus anderen Betrieben unterstützen zu lassen, liegt in der Situation der It.A begründet. Als Leiharbeitsfirma unterliegt sie den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Da die It.A derzeit keine Aufträge von Entleihfirmen hat, ist sie verpflichtet, ihren Beschäftigten den Lohn während der vermittlungsfreien Zeit fortzuzahlen. Es wäre also widersinnig, die Chefs von ihren Kosten zu entlasten.
Da die Geschäftsleitung bisher auf keines unserer Schreiben geantwortet hat, ist bei vielen Konfliktpunkten keine Auseinandersetzung möglich. So schreibt die It.A in ihrem Arbeitsvertrag für Zeitarbeit unter § 5 Arbeitsvergütung, "Es gelten die im Tarifvertrag, zwischen der ver.di und der It.A geschlossenen Vereinbarungen ..."
Da noch niemand diesen Tarifvertrag zu Gesicht bekommen hat, erkundigten wir uns bei der zuständigen Person von ver.di Frankfurt, die dort u.a. für die Leiharbeitsbranche zuständig ist, nach der Existenz dieser Vereinbarung. Das Ergebnis ist, dass es zwar Gespräche über einen Tarifvertrag zwischen der It.A Rohrbach & Grun GbR und ver.di gegeben hat, diese aber nicht abgeschlossen wurden. Der in den Arbeitsverträgen angegebene Tarifvertrag zwischen ver.di und der It.A existiert also nicht.
Das Nichtvorhandensein eines Tarifvertrages kann erhebliche Auswirkungen auf die Entlohnung der Beschäftigten haben, in diesem Fall könnte es nötig sein, für die gesamte Arbeit bei dem Entleihbetrieb AP Deutschland, die Löhne neu zu bestimmen und zu berechnen. Ein erheblicher Aufwand und ein großes finanzielles Risiko für die It.A.
Und ein weiterer Grund, den Forderungen der Beschäftigten schnellstmöglich nachzukommen.
FAU - Gewerkschaft für alle Berufe
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