Legal? Illegal? Mit allen Mitteln die ALG II Anträge eintreiben!
Mit unzulässigen Mitteln versucht die Frankfurter Arbeitsagentur Arbeitslose zur Abgabe der ALG II Anträge zu nötigen. Einladungen zur Antragsabgabe werden mit der Drohung von Sperren nach § 309 SGB III veschickt.
Wie der MDR berichtete, umgehen manche Arbeitsagenturen diese illegale Praxis
"(...) und laden künftige ALG-II-Empfänger in ihren Schreiben nicht nur zur Antragsabgabe ein, sondern auch zum Gespräch über Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Indem sie Antrags- und Vermittlungsfragen verbinden, sind die Agenturen berechtigt, mit Leistungskürzungen zu drohen (Rechtsfolgebelehrung)."
Der Arbeitsagentur in Frankfurt/M scheint dies zu mühsam zu sein. Vor kurzem hatten Mitglieder der FAU-Frankfurt mal wieder Informationen zu ALG II und der Agenturschluss Kampagne auf dem Amt verteilt und dabei viele Gespräche geführt. 3 KollegInnen, die Fragen wegen ihrer Vorladung hatten, zeigten uns ihre Einladungsschreiben. Alle Schreiben forderten ausschließlich zur Antragsabgabe auf und drohten mit Sperren nach § 309 SGB III.
»Erscheint er nicht, wird ab dem ersten Tag nach dem Versäumen des Termins zwei Wochen lang kein Geld gezahlt. Wird ein weiterer Meldetermin nicht wahrgenommen, dann kann mindestens vier Wochen lang kein Geld gezahlt werden.«
Einer der Betroffenen hatte sich geweigert Details über sein Privatleben öffentlich zu machen und reagierte sofort, als er von dem Merkblatt über Datenschutz (Ausfüllhilfe) erfuhr. Leider fand er niemanden in der Frankfurter Anstalt, der von diesem Merkblatt wußte. Selbstverständlich war auch beim Empfang jedes andere Formular bekannt, aber Datenschutz...?
Dabei hat die Bundesagentur für Arbeit, auf massiven Druck, eigene "Ausfüllhinweise für Arbeitslosengeld II-Anträge" unter BA_Ausfuellhinweise.pdf veröffentlicht (Stand 21.10.2004).
Nicht vergessen: gemeinsame Abgabe der ALG II Anträge am 6.12.2004 !
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