Mieterinvertreibung durch Hartz IV: Es geht los!
Beim Bochumer Mieterverein ist das erste Mitglied aufgetaucht, das von der Bundesagentur für Arbeit zum Umzug aufgefordert worden ist, weil die Miete zu hoch sei - um 13,65 Euro. Der Mieterverein erklärt: "Recht zu behalten macht nicht immer Spaß. Immer wieder hat der Mieterverein gewarnt, Hartz IV würde zu Mietervertreibung führen, weil für die Bezieher/innen von ALG II ab 1. Januar die gleichen Mietobergrenzen gelten wie bisher schon für Sozialhilfeempfänger/innen.
Dementis von allen Seiten. Immerhin, der Sozialausschuss fasste den lobenswerten Beschluss, § 22 SGB II, der die Wohnkostenübernahme regelt, behutsam anzuwenden, um die Bildung von Mieterghettos zu verhindern.
Doch dieser Beschluss bindet das Sozialamt, nicht aber die Bundesagentur für Arbeit.
Und die hat jetzt einer Mieterin aus Günnigfeld eine Umzugsaufforderung geschickt - wegen 13,65 im Monat! Dabei ist die Wohnung sogar billiger, als sie laut Mietspiegel sein dürfte - 4,09 pro qm statt zulässiger 4,87 . Auch die Betriebskosten sind eher moderat. Allerdings ist die Wohnung mit 57 qm um 12 qm zu groß. Insgesamt ergibt sich eine Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen von 13,65 .
Im Gegenzug hätte die Agentur für Arbeit Umzugskosten zu tragen, die die Mieterin auf 1500 schätzt. Neun Jahre würde es dauern, bis die Agentur diese Kosten durch die Mietersparnis wieder herein bekäme.
Aichard Hoffmann vom Mieterverein: 'Ein Musterbeispiel für betriebsblinde Paragrafenanwendung. Mit `Verhältnismäßigkeit´ hat das absolut nichts zu tun. Wenn die Agentur von diesem Trip nicht ganz schnell wieder herunterkommt, ist die Ghettobildung vorprogrammiert.'"
Quelle:
Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V.
Mietervertreibung durch Hartz IV