Her mit den Kinder-Sparbüchern
Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der Vermögensprüfung für das Arbeitslosengeld II auch auf das Ersparte von Kindern zugreifen. Durch die Anrechnung des Vermögens ihrer Sprösslinge könnten laut Presseberichten zahlreiche Erwerbslose Leistungen verlieren.
Hamburg - Gemäß der Reform werde die Regelleistung für ein Kind bis 14 Jahre von maximal 207 Euro gestrichen oder reduziert, wenn das Kind mehr als 750 Euro Vermögen hat, berichtet die "Financial Times Deutschland" ("FTD"). Wie bereits heute bei der Sozialhilfe werde genau kontrolliert, ob die Haushaltsgemeinschaft Vermögen oder Einkünfte hat, auf die zugegriffen werden kann. "Zu einem solchen Vermögen zählen auch Sparbücher", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Zeitung.
Ganz eindeutig ist die Rechtslage bei der so genannten Hartz-IV-Reform offenbar jedoch nicht. Kinder sind ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Sie könnten somit nicht grundsätzlich dazu verpflichtet werden, Sparbücher und anderes Vermögen für Ausgaben der arbeitslosen Eltern auszugeben. Die BA sieht zudem noch Klärungsbedarf bei weiteren Vermögensfragen. Bislang sei nicht klar, inwieweit Schmuck und Bilder als Vermögen angerechnet würden, sagte eine Sprecherin der Zeitung. "Das Gesetz ist so nicht handhabbar und bedarf weiterer Ausführung."
Laut "FTD" ist es allerdings wahrscheinlich, dass ein Teil des Vermögens von Kindern aufgelöst wird. Auch Ausbildungsversicherungen, die auf den Namen der Eltern liefen, würden als Vermögen gelten, berichtet die Zeitung. Auch sie müssten aufgelöst werden, wenn sie über den Freibeträgen lägen. Versicherungen vorauseilend bereits jetzt aufzulösen, ist laut dem Bund der Versicherten (BdV) aber sinnlos. "Die Versicherungen sind verpflichtet, Daten auch über alte Verträge weiterzugeben", wird BdV-Experte Thorsten Rudnik zitiert.
Auszahlung im Januar scheint gesichert
Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger sollen laut einem Zeitungsbericht im Januar voraussichtlich doch Geld erhalten. Die "Leipziger Volkszeitung" berichtet, es werde überlegt, die Auszahlung der bisherigen Arbeitslosenhilfe im Dezember auf Mitte des Monats vorzuverlegen. Damit würden die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II die Leistung im Januar im Regelfall erhalten, im Gegensatz zum jetzigen Plan des Wirtschaftsministeriums, die Januar-Leistung ausfallen zu lassen.
Bisher besteht Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) darauf, die letzte Auszahlung der herkömmlichen Stütze zum 31. Dezember 2004 zu veranlassen. Die Prüfung der Bedürftigkeit zum 1. Januar würde dann in der Regel keine Januar-Zahlung erfordern. Dem Bericht zufolge bestünde aber eine Bedürftigkeit für die Zahlung des neuen Arbeitslosengeldes II im Januar, wenn die letzte Zahlung im Dezember Mitte des Monats erfolgt sei. Beschlossen werden solle der Plan auf der Regierungsklausur am 3. und 4. September in Bonn, berichtet das Blatt.
Die Union hat Clement im Streit über die geplante Zahlungslücke für Arbeitslosengeldbezieher Anfang 2005 ein Ultimatum gestellt. Dieser "verwerfliche Plan" der Bundesregierung, mit dem 1,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingespart werden sollen, müsse bis Ende kommender Woche vom Tisch sein, sagte CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Ansonsten werde die Union eine Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit beantragen, damit die Rücknahme der Clement-Pläne "etwas schneller geht".
Grünen-Fraktionschefin Karin Göring-Eckardt forderte in der "Thüringer Allgemeinen", dass jeder, der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe, dieses im Januar auch bekommen müsse. Die Frage werde in diesem Sinne noch vor den Landtagswahlen in Brandenburg am 19. September entschieden sein, wird die Grünen-Politikerin zitiert.
CSU und PDS kritisierten die Pläne. CSU-Generalsekretär Markus Söder erklärte, Kinder dürften nicht die Opfer der Hartz-IV- Arbeitsmarktreform werden und nicht den "handwerklichen Wahnsinn von Rot-Grün ausbaden". Die stellvertretende PDS-Vorsitzende Dagmar Enkelmann erklärte, Hartz IV plündere die Zukunftssicherung und "kalkuliert Kinderarbeit ein". Im Arbeitsministerium hieß es zur Unionskritik, die Regelungen zum einzubeziehenden Vermögen ergäben sich aus dem Partei übergreifend beschlossenen Hartz-IV-Gesetz.
Quelle: Spiegel