BAG: 6,13 Euro pro Stunde beim Sklavenhändler nicht sittenwidrig
Weil er für 6,13 Euro pro Stunde knechten sollte, hatte ein ein früherer Lagerarbeiter aus Berlin die Zeitarbeitsfirma Randstad wegen eines seiner Auffassung nach sittenwidriger Lohnes verklagt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Klage jetzt höchstinstanzlich verworfen. Der Hungerlohn gehe in Ordnung, schließlich sei er mit der Gewerkschaft ausgedealt.
Sittenwidrig sind Löhne nach herrschender juristischer Meinung dann, wenn sie rund 30% unter Tarif liegen. Darauf hatte der Kollege sich bezogen, schließlich liege der Durchschnittslohn ungelernter Arbeiter bei 11,94 Euro. Für die Differenz forderte er eine Nachzahlung.
Randstad konnte jedoch darauf verweisen, dass man mit ver.di einen Haustarifvertrag ausgehandelt habe, der einen Lohn von 6,13 Euro für Ungelernte zulässt. Dieser Auffassung folgte das BAG und stellte darüber hinaus fest, dass auch (Tarif-)Löhne unterhalb des Sozialhilfeniveaus nicht unbedingt sittenwidrig seien.
Vielen Dank, ver.di!
(Nachzulesen unter Az.: 5 AZR 303/03)