Arbeitsamt kooperiert mit Sklavenhändlern
Nachdem es noch vor Jahren undenkbar war, dass das Arbeitsamt an Leiharbeitshändler vermitteln durften, arbeitet Florian Gester vom Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) nun mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) zusammen:
Es wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, mit der die Kooperation zwischen Leiharbeitsunternehmen und der BA intensiviert und die Einstellung von Jugendlichen unter 25 Jahren in Unternehmen der Zeitarbeit forciert werden soll.
Auf die Fördermöglichkeiten in Form von Eingliederungszuschüssen von 50% der Lohnkosten bis zu 12 Monate wird hingewiesen.
Es handelt sich hierbei allerdings nicht um zusätzliche, neue Fördermöglichkeiten, sondern um Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Sonderprogramme für Jugendliche unter 25 Jahren wie JUMP Plus und JUMP.
Der Vertrag ist seit dem 3.12.2003 in Kraft.
Anhang: Kooperationsvertrag zwischen BZA und BA