Häfen: 'Sichere Arbeitsplätze' für Beschäftigte in den Seehäfen
Zum 1. Januar 2004 trat ein 'Beschäftigungssicherungstarifvertrag' für die rund 14.000 Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe in Kraft.
Der Vertrag zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) sieht vor, dass zur "Arbeitsplatzsicherung und zur Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit" eines Betriebes das tarifliche Jahresentgeltvolumen bis zu 15 Prozent gesenkt werden kann!
"Die Tarifvertragsparteien in den deutschen Seehäfen haben unter Beweis gestellt, dass sie betriebsnahe Tarifpolitik machen", erklärte Jan Kahmann vom ver.di-Bundesvorstand.
Letztlich zum Schaden der Beschäftigten:
Für die Dauer der Laufzeit der betrieblichen Vereinbarungen gelte der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen. Gleichzeitig schreibe der Tarifvertrag vor, dass ein Beschäftigungssicherungskonzept zu erarbeiten sei. Die Umsetzung der tariflichen Regelungen erfolge durch eine betriebliche oder örtliche Tarifkommission. Die Tarifkommissionen seien verpflichtet, einmal jährlich die vereinbarten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Nach Ablauf der "Beschäftigungssicherung" bekommen die entlassenen Hafenarbeiter ihr ALG auf der Basis eines um 15% reduzierten Lohnes.