HARTZiges und Arbeitslosen-Statistik 11/2003

Zum Jahreswechsel nochmal ein paar Fakten und Zahlen aus der schönen,
neuen Arbeitswelt und der HARTZigen Gesetzgebung:
- I. Arbeitsmarktmodernisierungs-Weihnachts-Gesetze 2003
- II. Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit vom November 2003
- Aktuelle Liste aller Personal-Service-Agenturen (PSA)

I. Arbeitsmarktmodernisierungs-Weihnachts-Gesetze 2003:


ALG II tritt erst am 1.1.2005 in Kraft. Damit gelten auch für 2004 noch die alten Zumutbarkeitsregelungen des § 121 SGB III und auch die Sperrfrist bei der ersten Arbeitsablehnung von 3 Wochen (§ 144).

Die Sperrfrist für die Ablehnung einer zweiten angebotenen Arbeit liegt ab dem 1.1.2004 dann bei 6 Wochen, bei unzureichenden Eigenbemühungen bei 2 Wochen und bei einem Meldeversäumnis bei 1 Woche. Nach 23 Wochen Sperren entfällt der ALG- oder AlHi-Bezug.

Erst ab der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) gilt dann die neue Zumutbarkeitsregelung: "Jede legale Arbeit ist zumutbar"!

Die totale Streichung des kommenden ALG II kann "nur" für drei Monate verordnet werden; außerdem können bei einer Minderung um mehr als 30% der Regelleistung "in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen" (also eindeutig nur während einer Absenkung, nicht beim Wegfall!!!) erbracht werden - also Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden (§ 31, SGB II). Beim dreimonatigen Wegfall des ALG II besteht "kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt" (§ 31, SGB II).

Die Pauschalierung der Kosten für Wohnung und Heizung ist geplant.

Der § 27 sieht das zwingend vor. Mal sehen, wann Bundesminister Clement in Absprache mit der Sozialministerin und dem Finanzminister eine entsprechende Verordnung vorlegt. Ich wette - noch vor Einführung des ALG II - also rechtzeitig zum 1.1.2005.

Neu: Transferkurzarbeitergeld - "Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen" zur Vermeidung von Entlassungen (§ 216b). Außerdem wird aufgrund einer Verordnung des Wirtschafts- und Arbeitsministers verfügt:
"Die auf sechs Monate begrenzte Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird
a) in der Zeit vom 1.1.2004 bis 30.6.2005 auf 15 Monate und
b) in der Zeit von 1.7.2005 bis 30.6.2006 auf 12 Monate verlängert".

Alle anderen Änderungen stehen meist in der Presse.

II. Einiges Zahlenmaterial aus der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit vom November 2003.

Allgemein:
- Arbeitssuchende: 5,54 Mio.
- davon 37,2% oder 1,555 Mio. Langzeitarbeitslose
- und 10,7% oder 446.000 Erwerbslose unter 25 Jahren
Weit mehr als 1,25 Mio. Erwerbslose sind also bundesweit in Weiterbildungs-, AB- und Trainingsmaßnahmen 'geparkt'.
- Kurzarbeitergeld bekamen 161.774 Beschäftigte.

Zwangsarbeits-Maßnahmen:
- JUMP-Programm für Jungerwachsene: 82.333
- JUMP Plus: 16.700 (seit 1.7.2003) - geplant waren 100.000
- AfL-Programm: 5.100 (seit 1.9.03) - geplant waren 100.000
Die beiden letzten Programme sind Sofort-Programme im Rahmen der Agenda 2010 - ebenso wie das nachfolgende Konzept:
- Personal-Service-Agenturen:
968 laufende Agenturen mit benatragten 43.404 Plätzen, jedoch sind davon nur 28.405 ausgelastet (65%).
Von insgesamt 37.397 Beschäftigten in diesen PSA flogen 4.859 wieder raus (entlassen also innerhalb der Probezeit) und 4.135 (46%) wurden durch den "Klebeeffekt" vermittelt.

Als Anhang die aktuelle Liste der PSAen als Tabelle: psa_liste_11_2003.pdf.

Guten Rutsch - für ein kämpferisches 2004!