Halbwertzeit 'christlicher' Tarife

Die Halbwertzeit eines christlichen Tarifvertrages für PSA und Leiharbeit wurde durch einen "Ergänzungs-Tarifvertrag" zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der Kapitalistenseite Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ), Berlin, deutlich gemacht.
Was ist passiert? Die Zuschläge wurden drastisch gekürzt bzw. gestrichen. Vorausgegangen war wohl die Erkenntnis, dass der DGB-BZA Manteltarifvertrag nach § 8.6 eine zusätzliche 25%ige Lohnkürzung ermöglicht: www.fau.org/artikel/2003/art_031020-104304.

Eine wirkliche Verbesserung der Situation wird es nur geben, wenn sich die Beschäftigten selbst organisieren - für eine Belegschaft, die sich in der FAU organisiert, gelten die CGB/DGB Dumpingtarife nicht!
Wir dokumentieren die Änderungen.

Der Manteltarifvertrag, der erst ab dem 1.1.2004 gültig - aber bereits seit dem 1. Juli 2003 anwendbar ist, wurde durch die beiden "Vertragsparteien" am 19.12.03 geändert: die tariflich vereinbarten Überstunden- und Nacht- und Feiertagszuschläge für insgesamt vier verschiedene Branchen wurden reduziert:


























































Überstunden Nacht Sonntage Feiertage 1.Mai
§6 MVZ-Tarifvertrag 25% 20% 50% 50% 150%
jetzt:
Wach- und Sicherheitsgewerbe 10% 10% 25% 25% 25%
Medizinischer und pflegerischer Bereich 25% 15% 25% 35% 35%
Gastronomischer Bereich 10% 20% entfallen entfallen entfallen
Film- und Fernseh- Produktionen, Theater,
Bühne
25% entfallen 25% 50% 50%


Das bedeutet, dass ArbeiterInnen in der Gastronomie überhaupt keine Sonntags- und Feiertagszuschläge mehr bekommen, auch die ehemaligen 150%
Zuschläge für den 1. Mai, Ostersonntag, 1. Weihnachtsfeiertag und Sylvester... sind futsch! Für Wachleute und auch für die Gastronomie sinkt der normale Überstundenzuschlag (ab der 40. Wochenstunde, obwohl bei dem Vertrag CGZP/MVZ die 35-Std.-Woche Berechnungsgrundlage ist) schlicht von 25 auf 10%.

Mensch sollte also zumindest auf die Einhaltung der freien Sonntage laut Arbeitszeitgesetz achten (15 bzw. 10 freie Sonntage im Jahr), mehr ist wohl nicht mehr drin bei diesen "Gewerkschafts"-Tarifverträgen.

Hier der MVZ-CGB Ergänzungs-Tarifvertrag als PDF-Datei.