Nun ist es soweit. Auch in Hessen kommen Studiengebühren
Hier ein kurzer Überblick der aktuellen Pläne (Stand September 2003):
1. Langzeitstudiengebühren zwischen 500 und 650 ;
Betroffen wären ca. 12% der Studierenden; Ab einer Regelstudienzeit von 8 Semestern soll es einen Höchstaufschlag von 4 Semestern geben.
Unter 8 Semestern gibt es einen Höchstaufschlag von 3 Semestern. Danach wird kassiert. Es trifft uns also ab dem 12. Semester (z.B. Magisterstudiengänge, Diplom, Gymnasiallehramt) oder ab dem 9. Semester (z.B. Bachelor, Grundschullehramt);
2. Zweitstudiengebühren von mindestens 500 ;
Betroffen wären ca. 20% der Studierenden; als Zweitstudium gilt auch, wenn man nach 3 Semestern das Studienfach wechselt; zusammen mit 1. sollen hier 24 Mio. eingenommen werden, falls niemand sein Studium deshalb abbricht;
3. Verwaltungsgebühren in einer Höhe von 50 ;
Betroffen wären alle Studierenden; allein dadurch sollen ca. 15 Mio. eingenommen werden; das Geld soll die Löcher der Landeskasse stopfen.
In den Universitäten in Hessen gibt es ca. 20.000 LangzeitstudentInnen. In den FH`s ca 8000.
Man muss noch mal mit ca 10.000 - 15.000 StudentInnen im Zweitstudium rechnen. In Hessen gibt es ca. 150.000 Studis. Alle sind von Verwaltunggebühren betroffen, ca. 28 % der Studis in Hessen werden voraussichtlich von Gebühren in einer Höhe von mindestens 500 betroffen sein.