Agenda 2010 Teil 1 - Das neue Arbeitsamt

"Wir sind dabei, die Bundesanstalt für Arbeit so umzubauen, dass sie ihrer eigentlichen Arbeit nachkommen kann, nämlich Arbeitslose in Arbeit zu vermitteln und sie nicht bloß zu verwalten."


So Bundeskanzler Schröder bei der Vorstellung der "Agenda 2010" am 14. März 2003. Der erforderliche Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einem kunden- und wettbewerbsorientierten Dienstleister wird in zwei Stufen vollzogen:

Als erster Schritt wurde die Bundesanstalt für Arbeit aus der Behördenstruktur in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen umgewandelt. Mit einem dreiköpfigen Vorstand, dessen Mitglieder keine Beamte sind, und einem Aufsichtsrat entspricht die Struktur der Bundesanstalt einem modernen Unternehmenskonzept.


In einem weiteren Schritt werden im Laufe des Jahres 2003 die Strukturen der Bundesanstalt für Arbeit weiter optimiert. Festgeschrieben ist dies in den beiden Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, den so genannten Hartz-Gesetzen, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten sind. Dabei geht es um eine umfassende Modernisierung der Bundesanstalt, um mehr Leistungsfähigkeit, Serviceorientierung und um Kundennähe. Die Vermittlung von Arbeit soll schneller und besser werden; neue Beschäftigungsmöglichkeiten sollen erschlossen werden.


Die Maßnahmen im Einzelnen sind:


Bis Mitte 2003 werden die Arbeitsämter zu Job-Centern entwickelt. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich sofort nach Erhalt der Kündigung im Job-Center zu melden. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer zur Stellensuche freistellen. Die doppelte Zuständigkeit von Arbeits- und Sozialamt wird abgeschafft. Arbeitsuchende wenden sich also nur noch an das Job-Center - Stichwort: Service aus einer Hand.


Die Job-Center werden zu Partnern der Unternehmen. Sie machen auf jede gemeldete Stelle passgenaue Personalvorschläge. Deshalb lohnt es sich auch für die Arbeitgeber, offene Stellen sofort den Job-Centern zu melden. Außerdem wird den Unternehmen eine Beschäftigungsberatung angeboten.


Zudem werden bei den Arbeitsämtern bis Mitte 2003 flächendeckend Personal-Service-Agenturen (PSA) eingerichtet. Die Personal-Service-Agenturen unterstützen die frühestmögliche Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei werden Zeitarbeit und Qualifizierung sinnvoll miteinander kombiniert.


Bei der Anstellung in einer Personal-Service-Agentur erhalten die Arbeitslosen einen Arbeitsvertrag, die Garantie einer fairen Entlohnung und den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung. In verleihfreien Zeiten unterstützt die Agentur - durch berufliche Qualifizierung und Weiterbildung - ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, eine Beschäftigung außerhalb der PSA zu finden.


Das Verhältnis zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Bundesregierung wird neu geregelt. An die Stelle gesetzlicher Regelungen und rechtlicher Weisungen tritt die Vereinbarung von Zielen. Die Zielerreichung wird durch ein effektives Controlling überprüft. Darüber hinaus finden Leistungsvergleiche der Arbeitsämter statt.

Agenda 2010 - Die Abzocke:

1. Das neue Arbeitsamt
2. Reform des Kündigungsschutzrechtes
3. Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
4. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe