Kabinett beschließt Programm für Langzeitarbeitslose ab 25 Jahren in strukturschwachen Regionen
Das Bundeskabinett hat heute das Sonderprogramm des Bundes zum
(Wieder-)Einstieg von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahren in Beschäftigung
- "Arbeit für Langzeitarbeitslose" - beschlossen.
Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement:
"Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat deutlich zugenommen. Sie ist um
175.000 (13,4 Prozent) höher als noch vor einem Jahr. Wir haben deshalb
ein Sonderprogramm beschlossen, das die Chancen für 100.000
Langzeitarbeitslose ab 25 Jahren zur Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt durch kommunale Beschäftigungsangebote verbessern wird".
Der Schwerpunkt des Programms solle in strukturschwachen Regionen und
damit vornehmlich in den neuen Bundesländern liegen. Die Umsetzung
erfolge im Vorgriff auf Maßnahmen, die mit der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe für alle Arbeitslosen gelten würden. "Wir
wollen damit Strukturbrüche durch den Umbau der Arbeitsmarktpolitik
vermeiden", so wie es der Bundeskanzler in der Agenda 2010 gefordert
habe, erklärte Clement weiter.
Mit dem Programm würden 60.000 Langzeitarbeitslose, die
Arbeitslosenhilfe und gegebenenfalls ergänzende Sozialhilfe beziehen,
und 40.000 Sozialhilfeempfänger gefördert, die seit mindestens sechs
Monaten arbeitslos seien.
Zu diesem Zweck würden zusätzliche Sachbearbeiter zur Betreuung der
Arbeitslosen eingestellt, die dem Fallmanager im neuen System nach der
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entsprächen.
Ferner bekämen die Träger - in der Regel kommunale
Beschäftigungsgesellschaften - Fallpauschalen zur Durchführung von
Maßnahmen. Diese sollen auch Qualifizierungsanteile enthalten, die die
Arbeitslosen auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vorbereiten,
so Clement abschließend.
Das Programm, das vom 1. September 2003 bis zum 31. August 2005 laufen
soll, hat ein Kostenvolumen von rd. 860 Millionen Euro.
Empfänger von Arbeitslosenhilfe, die 12 Monate und länger arbeitslos
sind sowie Sozialhilfeempfänger, die mindestens sechs Monate arbeitslos
sind, können sich bei ihrem zuständigen Arbeitsamt oder Sozialamt um die
Teilnahme an einer dieser Maßnahmen bemühen.