Neuigkeiten zur Sklavenarbeit

12.07.2003: Bundesrat für "equal pay" ab dem 13. Einsatzmonat

04.07.2003 EQUAL PAY - Auskunftsanspruch im AÜG soll nach Auskunft des Bundesministeriums korrigiert werden


Kritische Stellungnahme des Bundesrates zu Reformen am Arbeitsmarkt

Der Bundesrat hat sich in seiner heute beschlossenen Stellungnahme kritisch mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Nach Ansicht des Bundesrates wurde das von der Bundesregierung prognostizierte und ohnehin nicht erreichbare mittelfristige Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts nicht ausreichen, um die vorhandenen Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, geschweige denn, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Nur wenn Beschäftigungshürden abgebaut und Unternehmergeist gefördert würden, könne es gelingen, den Arbeitsmarkt zu beleben. Zum anderen müssten alle Einsparpotentiale in der Arbeitslosenversicherung konsequent genutzt werden, um den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung deutlich zu senken und so zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten zu kommen. Der Bundesrat hält einen weitergehenden Gesetzentwurf für den richtigen Weg. Dieser Gesetzentwurf sollte sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

- Beschäftigungsorientierte Abweichungen von Tarifverträgen sollen unter Beachtung der Tarifautonomie zugelassen werden, betriebliche Bündnisse für Arbeit und beschäftigungssichernden Betriebsvereinbarungen sollen gesetzlich abgesichert werden.

- Im Tarifvertragsgesetz soll klar gestellt werden, dass es Unternehmen möglich sein soll, Arbeitslose während der Probezeit unter Tarif zu beschäftigen.

- Teile des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 sollen zurückgenommen werden. Danach würde sich die Anzahl der Betriebsratsmitglieder entsprechend der Größe des Betriebes wieder verringern.

Außerdem sollen Arbeitnehmer die Option haben, gegen die vorherige Vereinbarung einer Abfindung auf Kündigungsschutzklage zu verzichten. Für Arbeitnehmer eines Existenzgründers soll für die ersten vier Jahre der Kündigungsschutz ganz entfallen.

Ferner soll der im Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge normierte generelle Teilzeitanspruch auf einen Teilzeitanspruch bei notwendiger Betreuung von Familienangehörigen (Kinder und Pflegebedürftige) reduziert werden.

- Leiharbeitnehmer sollen erst nach Ablauf von 12 Monaten der Beschäftigung beim selben Entleiher Anspruch auf das dort geltende tarifliche Entgelt haben.

- Zur Senkung der Lohnnebenkosten soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in drei Jahresschritten von derzeit 6,5 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt werden.

Schließlich weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Neuregelung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes keine finanzielle Belastung für Länder und Kommunen einhergehen dürfe.