Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt vor PSA-Tarif
Tarifkonkurrenz zwischen INZ - Tarifvertrag und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
In einem Erlass vom 08. April 2003 an die Landesarbeitsämter (nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - BMWA) heißt es:
"Wird ein Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich
eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
fallen, so ist das dort vorgeschriebene Mindestentgelt zwingend zu zahlen. Ein
Abweichen durch einen anderen Tarifvertrag ist nicht möglich. Die Vorschriften
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben insoweit Anwendungsvorrang. Sie gehen
sowohl den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes als speziellere
Norm als auch abweichenden tariflichen Regelungen vor".