Einstweilige Verfügung gegen Warnstreik bestätigt
GDL legt Beschwerde gegen Einstweilige Verfügung ein
25.04.2003 - Wie nicht anders zu erwarten, hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichts
Frankfurt die ohne mündliche Verhandlung erlassene, Einstweilige Verfügung bestätigt. Das erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Manfred Schell nach der heutigen Verhandlung über die Einstweilige Verfügung gegen Streikmaßnahmen für einen Spartentarifvertrag für das Fahrpersonal im Schienenverkehr.
Der vorsitzende Richter der Kammer, Sieg, war jener, der auch die Einstweilige Verfügung ohne Verhandlung gegen die GDL erlassen hat.
Das Gericht hat zwar in seiner Begründung betont, dass das Ziel der GDL, einen
Spartentarifvertrag zu erreichen, rechtlich zulässig sei. Es ist jedoch der
Auffassung, dass die Durchsetzung des Tarifvertrags durch Arbeitskampf zurzeit
nicht möglich sei.
Die GDL legt gegen dieses Urteil unverzüglich in der nächsten Instanz, dem
Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt Beschwerde ein. Das Verfahren wird voraussichtlich
in den kommenden 14 Tagen in Frankfurt stattfinden.
Bis dahin wird die GDL keine Arbeitskampfmaßnahmen durchführen.
Schade ;-))
Quelle: http://www.gdl.de