Mini-Jobs: Zwang bei ALG II-Bezug
Nach dem Willen der Regierung sollen künftig Langzeitarbeitslose auch so genannte Mini-Jobs annehmen müssen.
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums verwies darauf, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II die Empfänger generell eine angebotene Arbeit annehmen müssen.
Dies gelte auch für Mini-Jobs. Im Gegenzug dürften sie einen höheren Lohnanteil als Bonus behalten. Außerdem will Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" nach dem Auslaufen von Arbeitslosengeld den Übergang finanziell abfedern.
Damit wolle der Minister der Kritik der Gewerkschaften begegnen, dass das
künftige Arbeitslosengeld II als Ersatz für die bisherige Arbeitslosenhilfe
nur noch auf dem Niveau der Sozialhilfe liegen soll.
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besitzt, solle daher künftig
im ersten Jahr einen Aufschlag von 160 Euro auf den Sozialhilfesatz erhalten
(für Paare 320 Euro); für Familien solle es einen zusätzlichen Aufschlag von
60 Euro pro Kind geben.