Heftige Diskussionen beim BZA wegen dem Eckpunktepapier
Anfragen an die Bundesanstalt für Arbeit und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Die Eckpunkte-Vereinbarung zwischen BZA und DGB vom 20.02.2003 hatte eine Erklärungsfrist bis zum 11. März 2003, 24.00 Uhr. Auf intensiven Wunsch mehrerer BZA-Mitgliedsfirmen hat der DGB der Bitte vom BZA zugestimmt, die Erklärungsfrist vom 11.03.2003 bis zum 15.03.2003 24.00 Uhr zu verlängern.
Bei den anstehenden Beratungen des BZA zu den Eckpunkten wird sicher auch die nachstehende Aussage von Verhandlungsführer Jürgen Uhlemann in einem Fernsehinterview mit dem SWR zum Thema Tarifvertrag diskutiert: "In einem Tarifvertragsentwurf ist ein Regelstundensatz von 11,00 € geplant. Das einsetzende Unternehmen zahlt an die Zeitarbeitsfirma abhängig von der Qualifikation und Einsatzdauer etwa 70 Prozent mehr. Dafür gibt es jedoch keinen festen Satz."
Dass die Diskussionen auch über die verlängerte Erklärungsfrist hinaus weitergehen
werden, darauf deuten die nachstehenden Berichte hin.
Im "Rheinischen Merkur" heißt es:
"Jetzt denken auch die übrigen Dachverbände in der Zeitarbeit noch einmal neu
darüber nach, mit wem sie sich künftig einlassen wollen, denn einige Mitgliedsfirmen
machen mächtig Druck. (...) Wir wehren uns vor allem gegen Mitbestimmungsansprüche
betriebsfremder Funktionäre, begründet einer der Marktführer seine Reserve."
Die "Berliner Zeitung" berichtet unter der Überschrift: "Arbeitgeber stellen
Kompromiss zur Zeitarbeit in Frage - Verband BZA fordert niedrigere Löhne /
Sorge vor Billigkonkurrenz durch Christliche Gewerkschaften"
"Ein zwischen dem BZA und mehreren DGB-Gewerkschaften am 20. Februar vereinbartes
Eckpunktepapier ist von den Arbeitgebern überraschend wieder in Frage gestellt
worden. (...) Grund für die neuen Differenzen ist, wie die Berliner Zeitung
erfuhr, die Sorge des Verbandes vor billigerer Konkurrenz. (...) Vor allem kleinere
Zeitarbeitsfirmen haben in den letzten Wochen mit den Christlichen Gewerkschaften
Tarifverträge abgeschlossen, die dem Vernehmen nach um bis zu 50 Prozent unter
den Ansätzen des Eckpunktepapiers von DGB und BZA liegen. (...) Zahlreiche Firmen
hätten, wie es in der Branche hieß, bereits ihre BZA-Mitgliedschaft gekündigt.
Weitere Abwanderungen seien zu befürchten."
In ihrer heutigen Pressemitteilung fordert die iGZ vom Kanzler Kurskorrekturen:
"...weil immer noch breite Kreise in den Gewerkschaften wenig Neigung
verspüren, diese Dienstleistungsbranche zu fördern. Diese Grundhaltung mache
deutlich, daß ein wirklich beschäftigungsfördernder Tarifvertrag für die
Zeitarbeitsbranche wohl kaum abgeschlossen werde. Daher bedarf es auch zwingend
der Änderung der gesetzlichen Vorgaben."
"Jetzt können Sie in Ihrer Regierungserklärung noch die Weichen für
mehr Beschäftigung in diesem Wachstumsmarkt stellen", appelliert deshalb
auch iGZ- Bundesgeschäftsführer Werner Stolz an den Bundeskanzler.
Wir haben die Bundesanstalt für Arbeit zum Tarifabschluss "INZ / CGB" gefragt:
"Haben die Zeitarbeitsunternehmen bei der Anwendung der tariflichen Regelungen in der geschäftlichen Praxis mit Hinweisen / Beanstandungen / Sanktionen durch die Landesarbeitsämter zu rechnen ?"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde gefragt, ob unter Berücksichtigung des neuen § 19 Satz 2 AÜG und dem ab 01.03.2003 geltenden bundesweiten CGB-TV auch bereits ab diesem Datum die anderen neuen AÜG- Regeln vorgezogen in Kraft getreten sind.