'Billige Schmuddeltarife', sagt der DGB - und der eigene Tarif?
DGB-Dombres Sprücheklopferei
Erfüllt der so genannte Tarifvertrag des Christlichen Gewerkschaftsbundes die Forderungen, die im Rahmen der Hartz-Gesetze für die Tarifverträge festgeschrieben worden sind?
Reinhard Dombre:
Mit den Entgelthöhen von 6,30 € Mindestlohn und einem Produktiv-lohn von
6,70 € für Helfer und 7,80 € bzw. 8,50 € geht der Vertrag weit
an dem Grundsatz des "equal pay" vorbei. Von gleichem Lohn für gleiche oder
gleichartige Arbeit kann hier überhaupt keine Rede mehr sein. Im Unterschied
dazu erhält ein Facharbeiter in einem Zeitarbeitsunternehmen mit DGB-Tarifvertrag 10,60 € plus Zuschläge. Bei 30 % Zuschlägen wären das 13,78 €. Der
Facharbeiter beim CGB erhält 8,50 € - und keinen Cent mehr.
Stichwort Personal-Service-Agenturen:
Diese Dienstleister sollen ja im Regelfall nicht vom örtlichen Ableger der Bundesanstalt
für Arbeit, sondern von den Zeitarbeitgebern gegründet werden. Muß man
damit rechnen, daß das örtliche Arbeitsamt künftig indirekt mit Arbeitgebern
zusammen arbeitet, die Dumpinglöhne zahlen?
Reinhard Dombre:
Das darf nicht erfolgen. Die Politik muß erkennen, dass der vorliegende
Tarifvertrag nicht den Namen verdient, sondern es handelt sich hier um eine
"schmuddelige Billignummer". (einblick, 4.3.03)
Engelen-Käfer ist zu blöd' zum Lesen
Die unterschiedlich bewerteten Tarifvereinbarungen für die Zeitarbeitsbranche werden auch Auswirkungen auf die Gespräche zur Bildung der Personal-Service-Agenturen (PSA) haben. Wie es am Wochenende von Seiten der DGB-Gewerkschaften hieß, könne der Tarifvertrag, der in der vergangenen Woche zwischen der Interessengemeinschaft Nordbayrischer Zeitarbeit (INZ) und dem christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) geschlossen wurde, nicht Grundlage für die PSA sein. Die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Ursula Engelen-Kefer, sagte vwd, "der CGB - Tarifvertrag verletzt sträflich das equal-pay-Gesetz". (3.3.03)
Clement: Schröders große Klappe
Personal - Service - Agenturen (PSA) für Arbeitslose sind inzwischen so verwässert,
daß selbst Gewerkschafter ganz im Vertrauen einräumen:
"Das wird ein Schuss in den Ofen. Da kann eine wirtschaftlich orientierte Firma
nicht drauf eingehen."
Für Leiharbeiter gelten die Tarifbedingungen ihrer Einsatzbetriebe ("equal
pay").
Zeitarbeitsfirmen, die dem entkommen wollen, müssen eigene Tarifverträge abschließen.
"verhandeln mit dem Colt an der Schläfe" nennen aufgebrachte Zeitarbeitsunternehmen
das...
Der Verhandlungsführer des BZA, Jürgen Uhlemann einigte sich mit seinem DGB
- Gegenpart Reinhard Dombre auf Eckpunkte für ein komplexes Geflecht von Zu-
und Abschlägen, je nach Tarifsituation der Einsatzbranche eines Leiharbeiters.
Konkrete Beträge dafür sollen noch bis Juni festgelegt werden.
Einen Mindestlohn zog man schon mal ein: 6,85 € - das liegt satt über der
Untergrenze von 5,11 €, die der deutsche Branchenführer Randstad zusammen
mit ver.di im bisher einzigen bundesweiten Tarifvertrag für Zeitarbeit festlegte.
(Focus, 1.3.03)
Isegrim Z., FAU-IAA - Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union - Anarchosyndikalisten, Hamburg