Informationen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab 01.01.2004

"erwerbsfähig" oder bereits "nicht mehr vermittlungsfähig"

Die aktuelle Diskussion der Bonzen, DGB-Gewerkschafter und Politiker zur -
in den Hartz-Gesetzen angekündigten - Zusammenlegung von AlHi und Sozialhilfe
nimmt immer konkrete Formen an.


Hier eine Zusammenfassung:


"Arbeitslosenhilfe soll ab 2004 deutlich sinken", meldet die FTD am 6.3.03:
"Die Regierung (will) die Bedingungen für den Empfang sozialer Hilfen verschärfen
und viel Geld sparen." Was kommen wird, ist das neue Arbeitslosengeld II, das
für alle bisherigen AlHi-BezieherInnen gilt, sowie für alle erwerbsfähigen Sozialhilfe-LeistungsempfängerInnen.

Dieses neue ALG II soll allerdings nach Wirtschafts- und Arbeitsminister Clement
(SPD) nur um etwa 10% über dem derzeitgen Eckregelsatz der Sozialhilfe für einen
Haushaltsvorstand liegen. Dieser Betrag liegt bei 29 €. In den Planspielen
wird von einem Eckregelsatz von 586 € ausgegangen - natürlich inkl. Wohngeld
und aller sonstigen pauschalierten Hilfsleistunge (wie Kohlen- oder Kleidergeld).


Die 29 € "allgemeiner Zuschlag" beziehen sich also auf den bisherigen Sozialhilfe-Satz
ohne Mietzuschuss vom Wohnungsamt. Ab 2004 gibt es nur noch eine Leistung aus
einer Kasse; aufstockende Sozialhilfe für geringe AlHi fällt damit flach. Alle
erwerbsunfähigen Menschen bekommen dann das neue pauschalierte Sozialgeld.

Im ersten Jahr des ALG II-Bezuges bekommt der Erwerbslose noch einen "besonderen
Zuschlag" von maximal 160 € (für Paare höchstens 320 € ) monatlich,
jedes Kind erhöht diesen Betrag um 60 € (es entfällt also auch das Kindergeld).


Im zweiten Jahr sinkt dieser Zuschuss auf die Hälfte und im dritten Jahr entfällt
der "besondere Zuschlag" ganz.

Was bleibt, sind die 586 plus 29 = 613 € ALG II ohne irgendwelche weiteren
Zuschläge oder staatliche Hilfsleistungen.

Auswirkungen:

Für 1,7 Millionen AlHi-BeziherInnen erhöht sich ggf. das ALG II.

Für alle neuen Erwerbslosen, die mehr als ca. 1.225 € Arbeitslosengeld
I bezogen haben, wird’s hart werden.

Die bisherige ALHi betrug ca. 50% des letzten Nettolohnes, das wären gerade
die neuen 613 € monatlich.

Wer also vorher mehr ALG bekam, kriegt nun statt einer AlHi von ca. 1.000 €
nur noch den neuen Mindestsatz ALG II: 613 plus max. 160 = 773 €.

Zwischen 500.000 und 600.000 der BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe können
einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge künftig nur noch mit Sozialhilfe
rechnen, da sie wegen langjähriger Arbeitslosigkeit als nicht mehr vermittlungsfähig
gelten oder über entsprechend anrechenbares Vermögen verfügen.

Das ist natürlich grober Unsinn, wer keinen Anspruch auf ALG II hat, der bekommt
konsequenterweise auch kein Sozialgeld mehr, denn das steht nur erwerbsunfähigen
Personen zu.

Rund 900.000 - 1 Millionen arbeitsfähige Stütze-EmpfängerInnen bekommen statt
ihrer bisherigen Sozialhilfe dann ebenfalls das ALG II - hier wird es zur Erhöhung
der bisherigen Sozialleistungen kommen, wenn nicht die Regierung auch gleich
wieder Übergangsregelungen angekündigt hätte, um Geld zu sparen.

[Man rechne allein nur den "allgemeinen Zuschlag" von 29 € monatlich für
1 Mio. SozialhilfeempfängerInnen aus - und kommt auf einen zusätzlichen Betrag
von ca. 3,5 Milliarden €uro, die die Kommunen und Gemeinden aufbringen
müssten, denn Finanzminister Eichel wird sie kaum entschädigen]

Clement kündigte an, durch die Zusammenlegung Milliarden einzusparen.

Außerdem bekommen den "allegmeinen 10% und den besonderen Zuschlag" nur Personen,
"die in vollem Umfang bei der Eingliederung in das Erwerbsleben mitarbeiten
und sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen".

Wer sich nicht "in angemessener Weise" um eine Arbeitsaufnahme kümmert, wird
laut Clement Abschläge bei der Gesamtleistung hinnehmen müssen.

Zuspruch und Kritik

Der DGB sprach als Beteiligter an den Hartz-Gesetzen "von einer neuen Armutsfalle".


Als die Gesetze durch das Parlament gepeitscht wurden, sprach Engelen-Käfer
noch ihre Würdigung der Integration von Sozialhilfe-BezieherInnen in den ersten
Arbeitsmarkt über das neue ALG II aus, nun kritisierte sie die rot-grünen Pläne
als "unverantwortlich, unsozial und kurzsichtig".

Langzeitarbeitslosen werde "nahezu jede Chance und Perspektive" genommen.
Erforderlich seien "besondere Hilfen" und keine massiven Kürzungen der
ABM und Fortbildungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit.

Florian Gerster von der Bundesanstalt für Arbeit: "Die Senkung der Leistungen
für Langzeitarbeitslose bis knapp über Sozialhilfeniveau ist richtig
".

CDU-Fraktionsvize Friedrich Merz verlangt die Absenkung auf Sozialhilfeniveau
und der Kapitalisten-Präisent Dieter Hundt erklärte, das "Reformziel der
besseren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt werde verfehlt, wenn arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger künftig finanziell besser als bisher gestellt werden
".


Isegrim Z - FAU-IAA Hamburg


(nach: Financial Times Deutschland/ftd, 5./6.3.03 und Hamburer Abendblatt, 8.3.03)