Neue Tarife für Zeitarbeit - 'Ordnung geschafft!'
Sendung vom 24. Februar 2003
Der Text entspricht ebenfalls der PlusMinus Sendung vom 25.02.03
57.000 Tarifverträge gibt es in Deutschland - für 1.100 verschiedene Wirtschaftssektoren. Ausnahme seit Jahrzehnten: Die Zeitarbeitsbranche. Das soll nun anders werden. Wirtschaftsminister Clement hat festgelegt, daß ab 2004 alle Leihfirmen so viel zahlen müssen wie der Entleihbetrieb seinen festen Mitarbeitern normalerweise zahlt.
Von Holger Balodis und Uwe Möller
"Es war das erste Mal, daß ich diesem Ritual der Gewerkschaften folgen mußte. Es ist bei Tarifverhandlungen offensichtlich üblich, daß man nachts verhandeln
muss, um dann morgens mit rotgeränderten Augen irgendein Ergebnis zu verkünden."
Jürgen Uhlemann, Verhandlungsführer vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA), steckten
die vergangenen Nächte noch in den Knochen, als er am Freitag vor die Presse
trat.
Die ungewöhnlichsten Verhandlungen der letzten Jahre
Nicht nur für Jürgen Uhlemann waren es ungewöhnliche Erfahrungen. Auch andere
sprechen von den ungewöhnlichsten Tarifverhandlungen, die sie je erlebt haben.
So wurde nicht mit einer Gewerkschaft verhandelt, sondern zeitgleich mit acht
DGB-Gewerkschaften. Außerdem waren es die ersten firmenübergreifenden Tarifverhandlungen
zur Leiharbeit überhaupt in der deutschen Geschichte. Und noch etwas war ganz
anders als sonst: Keine Warnstreiks, keine Flugblattaktionen, keine Gewerkschafter,
die vor dem Tagungshotel für ihre Forderungen demonstrierten. Und keine Kamerateams
und Journalisten, die stundenlang auf den Hotelfluren auf Neuigkeiten warteten.
Dennoch: nächtelange zähe Verhandlungen an einem geheimen Ort in der Nähe von
Frankfurt.
Der Grund für so viel Geheimniskrämerei: Drohungen einer kleinen Gruppe, die
Verhandlungen zu stören, einer Gruppe, die im Zusammenhang mit Leih- oder Zeitarbeit
immer nur von "Sklavenarbeit" spricht - egal ob mit oder ohne Tarifvertrag.
So funktioniert Zeitarbeit
Leiharbeiter sind nicht bei dem Betrieb, in dem sie jeweils arbeiten, angestellt,
sondern bei einer Zeitarbeitsfirma. Das Zeitarbeitsunternehmen verleiht den
Beschäftigten an unterschiedliche Firmen. Zeitarbeitsfirmen verdienen daran,
daß sie vom Entleihbetrieb viel mehr Geld für einen Leiharbeiter kassieren
als sie dem Beschäftigten zahlen. Die Entleihbetriebe zahlen diesen Obolus gerne,
denn sie haben einen entscheidenden Vorteil: Sie können den Leiharbeiter ordern,
wenn immer es ihnen passt und jederzeit wieder zurückschicken. Hauptvorteil
für die Wirtschaft: Sie kann immer dann Arbeitskräfte ordern, wenn beispielsweise
besonders viele Aufträge anfallen - auch wenn dies nur für einige Tage oder
Wochen der Fall ist. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubstage, Mutterschutz
und alle anderen üblichen Arbeitgeberverpflichtungen - darum muss sich der Entleiher
nicht kümmern. Während die Entleihbetriebe an die Zeitarbeitsfirma meistens
deutlich mehr zahlen, als ein Beschäftigter in ihrem eigenen Betrieb bekommt,
bekommen die Leiharbeiter von ihrer Firma deutlich weniger - Lohnunterschiede
von rund 30 Prozent (im Vergleich zu einem Beschäftigten im Entleihbetrieb)
sind die Regel.
Am vergangenen Freitag war es dann soweit - die ungewöhnlichen Tarifverhandlungen
waren reichlich gewöhnlich beendet worden - mit einer Einigung auf Eckpunkte
und einer Pressekonferenz und Saft und Schnittchen für die Journalisten, die
ungewöhnlich ausgeschlafen in die DGB-Zentrale nach Berlin kamen. "Ein historischer
Schritt", meinte denn auch der Verhandlungsführer der DGB-Gewerkschaften, Reinhard
Dombré (DGB) und sprach von einem "ganz neuen Verhältnis zwischen Gewerkschaften
und Zeitarbeitsbranche". Und auch sein Arbeitgeber-Kollege Uhlemann war zufrieden:
"Wir haben ein Ergebnis erreicht, mit dem die Branche leben kann."
Das wirklich Neue: nie zuvor gab es in der Leiharbeitsbranche einen Tarifvertrag,
der für die ganze Branche gelten soll und nicht nur für einzelne Firmen.
Das Ergebnis (1): Mehr Geld, aber immer noch kein gleicher Lohn für gleiche
Arbeit
Der neue Vertrag sieht einklagbare Stundenlöhne vor, zum Beispiel einen absoluten
Mindestlohn von 6,85 Euro (heute wird teilweise noch weniger gezahlt). Facharbeiter
sollen mindestens 10,60 Euro bekommen. Teilweise werden zusätzlich Branchenzuschläge
gezahlt, je nachdem, wo der Leiharbeiter eingesetzt ist. Manchmal gibt es auch
Abschläge von den Stundenlöhnen, zum Beispiel für Beschäftigten mit so genannten
"Vermittlungshemmnissen" (zu alt oder lange arbeitslos).
Fazit: Verglichen mit ihrer bisherigen Situation haben die meisten Leiharbeiter
künftig Anrecht auf einen höheren Lohn. Dennoch: Die gewerkschaftliche Grundforderung
"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" konnte noch nicht durchgesetzt werden.
Die meisten Leiharbeiter verdienen auch in Zukunft deutlich weniger als die
festangestellten Kollegen, die in den Entleihbetrieben direkt neben ihnen arbeiten.
Immerhin: Der Lohnabstand wird verringert werden - auf durchschnittlich rund
20 Prozent.
Das Ergebnis (2): Weniger Geld in der verleihfreien Zeit
Zeitarbeitsfirmen verdienen daran, daß sie vom Entleihbetrieb viel mehr Geld
für einen Leiharbeiter kassieren als sie dem Beschäftigten zahlen. Wenn sie
ihn nicht verleihen können, machen sie jedoch Verluste - denn den Lohn müssen
sie theoretisch weiter zahlen (Die Praxis sieht oft anders aus, siehe unten:
"Die Tricks in der Branche"). Hier wollten die Arbeitgeber Entlastung:
Weniger Geld in der verleihfreien Zeit, war ihre Forderung. Die Gewerkschaften
tun so, als ob sie diese Arbeitgeber-Forderung abwehren konnten. Doch die Arbeitgeber
haben ihr Ziel zumindest teilweise erreicht. BZA-Verhandlungsführer Uhlemann:
"Das Vertragswerk ist kompliziert. Vielleicht hat es der Eine oder Andere
noch nicht ganz verstanden. Fakt ist, daß auf Grund der Flexibilität hier eine
Absenkung möglich ist." Erreicht wurde dies über die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten
und einer 35-Stunden-Woche. Macht ein Leiharbeiter Überstunden, wird dies auf
einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. In den verleihfreien Zeiten muss der
Leiharbeiter dann erst mal das Arbeitszeit- Guthaben abbummeln. Klingt fair,
aber genau betrachtet bedeutet dies in vielen Fällen: Der Verleiher muss weniger
Lohn zahlen, wenn er den Arbeitnehmer mal nicht vermitteln kann.
Warum haben die Gewerkschaften zugestimmt?
Viele Beobachter zeigen sich darüber verwundert, daß die Gewerkschaften
diesem Kompromiss mit dem Bundesverband Zeitarbeit so zugestimmt haben. Denn
vordergründig gilt: Hätten die Gewerkschaften die Verhandlungen platzen lassen,
würde nach gegenwärtiger Gesetzeslage ab 1.1.2004 gelten: Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit.
Also die gleiche Entlohnung für Leiharbeiter wie für Festangestellte in den
Entleihbetrieben.
Eine alte Gewerkschaftsforderung wäre erfüllt.
Dies hätte Zeitarbeit aber erheblich verteuert und hätte somit nach Einschätzung
vieler Experten vermutlich das Ende der Zeitarbeit in Deutschland bedeutet.
Und dies wollten vermutlich auch die Gewerkschaften - die in der Vergangenheit
keineswegs als Freunde der Leiharbeit aufgefallen sind - nicht riskieren. Bundeswirtschaftsminister
Clement soll gegenüber den Gewerkschaften sehr deutlich gemacht haben, daß
er den Abschluss eines Tarifvertrages erwartet, der das Fortbestehen der Zeitarbeit
sicherstellt. Und mancher Beobachter war sich sicher: Hätten sich die Gewerkschaften
darauf nicht eingelassen, hätte Clement die Notbremse gezogen und das Gesetz,
das gleiche Arbeitsbedingungen für Zeitarbeiter ab 01.01.2004 vorschreibt, geändert.
Auch der Verhandlungsführer des DGB, Reinhard Dombré räumt ein, daß die
Gewerkschaften möglicherweise mehr für die Arbeitnehmer hätten erreichen können,
damit aber die Branche abgewürgt hätten. Vor dem Hintergrund, daß Zeitarbeit
im Rahmen des Hartz-Konzeptes eine wichtige Rolle als Job-Motor spielen soll,
fügten sich die Gewerkschaften hier offenbar dem sanften Druck der Bundesregierung.
Leiharbeitsexperte Prof. Rolf Wank (Uni Bochum) vermutet, daß der DGB seine
Haltung zur Leiharbeit korrigiert habe. Möglicherweise habe man dort inzwischen
akzeptiert, daß trotz erheblicher Missstände in der Zeitarbeitsbranche ein
Arbeitsplatz fördernder Effekt nicht zu leugnen sei. Zeitarbeit bringe über
einen "Klebeeffekt" zahlreiche Menschen wieder in eine feste Beschäftigung.
Als Leiharbeiter zunächst für Wochen und Monate verliehen, blieben sie häufig
fest in den Entleihbetrieben "kleben". Laut Angaben des BZA werden von den übers
Jahr gesehen 800.000 Menschen, die in der Zeitarbeit tätig sind, immerhin rund
170.000 so auf Dauer in Entleihbetriebe integriert.
Wem der neue Tarifvertrag nützt
Zum Beispiel Heinz Höhn, 55 Jahre alt, aus Düsseldorf. Er hat jahrelang für
verschiedene Zeitarbeitsfirmen gearbeitet, weil er nicht arbeitslos sein wollte.
Zuvor hatte der gelernte Autoschlosser auf Anraten des Arbeitsamtes eine 22-monatige
Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Lagerwirtschaft erworben.
Dennoch bekam er meistens nur Hilfsarbeiterjobs: "Ich stand am Fließband,
wo der Schrott aus dem Ofen kam, abgekühlt wurde. Und dort musste ich dann Metallteile
mit der Hand sortieren. Oder ich hab dort Fässer mit Chemikalien befüllt. Man
hatte uns gesagt, die Arbeit ist mit ätzenden und reizenden Stoffen, aber dafür
habe ich nicht 22 Monate die Schulbank gedrückt, um diese Arbeit zu machen."
Die Jobs waren mies, die Bezahlung auch: meist zwischen 5,50 Euro und 7,50 Euro.
Würde er ab 2004 in einer Zeitarbeitsfirma anfangen, die zum Bundesverband Zeitarbeit
(BZA) gehört, müsste die Firma ihm immer mindestens 6,85 Euro zahlen.
Bleibt die Frage: Wer soll die neuen Tarife durchsetzen?
Betriebsräte gibt es nur in wenigen Zeitarbeitsunternehmen, und kaum jemand
ist in der Gewerkschaft. Das wurde von einigen Unternehmen der Branche auch
bisher schon ausgenutzt. Sie versuchten, die Rechte zu unterlaufen. Die Tricks
in der Branche Was wenig bekannt ist: Auch bisher gibt es schon einzelne Tarifverträge.
Die gelten aber nur für einzelne Firmen. Die Bedingungen sind für die Zeitarbeiter
jedoch schlechter als der neue Tarifvertrag dies vorsieht. Und natürlich gibt
es die Arbeitsverträge, die die Firmen mit den Leiharbeitern schließen. Auch
dort ist zum Beispiel schon festgelegt, wie viel bezahlt wird und wie viel Urlaub
die Leiharbeiter zu bekommen haben. Der Haken: Bei vielen Firmen in der Branche
(es gibt über 4.000!) ist es durchaus üblich, die Vereinbarungen zu umgehen.
(Siehe dazu markt-Beiträge vom 16.09.2002: "Zeitarbeit: Noch mehr Vorwürfe
gegen Randstad" und vom 24.06.2002: "Zeitarbeit: Die Schattenseite")
Zum Teil ist dies legal, aber unfair.
Beispiel Kündigungen: Viele Leiharbeiter stehen trotz fester Anstellung bei
ihrer Zeitarbeitsfirma sehr schnell wieder auf der Straße. Die Kündigungsfristen
sind kurz. Und häufig werden Leiharbeiter kurz vor Ende der Probezeit ohne Begründung
entlassen. Insider sprechen sogar davon, daß Mitarbeiter "auf Vorrat" eingestellt
werden, wobei intern klar ist, daß sie die Probezeit nicht überstehen
sollen.
Zum Teil sind die Tricks aber auch illegal.
Offen spricht darüber kaum jemand. markt hat sich mit mehreren Mitarbeitern
großer Zeitarbeitsfirmen getroffen. Und die haben ausgepackt. Beispielsweise
ein Disponent. Sein Job ist es, die Leiharbeiter anzuheuern und zu vermitteln:
"Wir Disponenten werden angewiesen, so genannte Mitarbeiter-Entwicklungsgespräche
zu führen, um Korrekturen im Lohn vornehmen zu können, die in aller Regel Korrekturen
nach unten sind. Auch wenn der Vertrag ausweist, daß nach einer bestimmten
Zeit der Lohn eigentlich vertraglich erhöht werden muß." Illegal ist
es, das Einverständnis des Mitarbeiters hier mit Androhung einer Kündigung zu
erzwingen.
Und noch ein Trick: Wenn der Leiharbeiter mal keine Beschäftigung hat, weil
seine Arbeitskraft nicht angefordert wurde, muss er normal weiter bezahlt werden.
Theoretisch. In der Praxis sieht auch das oft anders aus. Ein Disponent: "Der
Mitarbeiter wird dann ins Büro zitiert. Man sagt ihm, er möge doch überlegen,
ob er nicht Urlaub oder auch unbezahlten Urlaub nehmen wolle. Man sagt ihm,
so könne er die Zeit ja positiv für sich nutzen, könne Behördengänge machen
und so weiter. Man versucht es positiv zu verkaufen. Aber in gewisser Weise
wird natürlich Druck ausgeübt."
Und an diesen Mißständen dürfte sich auch mit dem neuen Branchentarifvertrag
wenig ändern. Denn bereits heute könnten Leiharbeiter ihre Rechte einklagen,
theoretisch jedenfalls. Prof. Rolf Wank von der Universität Bochum, ein anerkannter
Experte für Leiharbeit:
"Viele dieser Praktiken sind bereits heute illegal. Die Arbeitnehmer könnten
vor das Arbeitsgericht ziehen und bekämen vermutlich Recht. Nur in der Praxis
ist es so, daß viele Leiharbeiter den Job brauchen und deshalb eine ganze Menge
hinnehmen. Viele wissen auch nicht, welche Rechte sie haben, daran kann auch
ein Tarifvertrag nichts ändern."
Für wen gilt der neue Vertrag überhaupt?
Auch bisher gab es schon vereinzelt Tarifverträge in dieser Branche, aber nur
in der einen oder anderen Firma. Der neue Tarifvertrag, der ab 2004 gelten soll,
gilt firmenübergreifend. Unterschrieben wurde er bisher erst vom Arbeitgeberverband
Bundesverband Zeitarbeit (BZA), der Firmen vertritt, die rund 100.000 Zeitarbeiter
beschäftigen (von insgesamt rund 270.000). Damit ist ungewiß, ob der neue
Tarifvertrag tatsächlich auch für alle in Deutschland beschäftigen Leiharbeiter
gelten wird. Ein anderer Arbeitgeberverband, die Interessengemeinschaft deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (IgZ) hatte die Verhandlungen mit dem DGB abgebrochen.
Beobachter erwarten, daß die IgZ versuchen wird, sich mit einer anderen Gewerkschaft,
zum Beispiel dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) zu einigen und einen konkurrierenden
Tarifvertrag abzuschließen. Und der würde für die Arbeitnehmer dann aller Voraussicht
nach deutlich schlechter ausfallen als der DGB- BZA-Kompromiss.
Weitere Informationen:
Der Tarifvertragesentwurf im Original:
www.fau.org/...
Informationen zum Tarifvertrag von der IG Metall:
62.156.146.49/tarife/...
Die Selbstorganisation von ArbeiterInnen "Freie ArbeiterInnen Union FAU"
gibt gewerkschaftskritische Informationen zu den Tarifverhandlungen:
www.fau.org
Ein Diskussionsforum zum Thema Zeitarbeit:
f12.parsimony.net/forum19760/
Die Arbeitgeberverbände Zeitarbeit:
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
Prinz-Albert-Straße 73
53113 Bonn
Telefon: (02 28) 7 66 12-0
Telefax: (02 28) 7 66 12-26
Internet: www.bza.de
Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IgZ)
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
Hüfferstraße 9-10
48149 Münster
Telefon: (02 51) 7 77 96 78 oder (02 51) 9 72 06 18
Telefax: (02 51) 9 72 06 23
E-Mail: info@ig-zeitarbeit.de
Internet: www.ig-zeitarbeit.de/start_flash.htm
Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: (0 30) 2 40 60-0
Telefax: (0 30) 2 40 60-324
E-Mail: info@bundesvorstand.dgb.de
Internet: www.dgb.de
Außerdem:
ES Edgar Schröder Unternehmensberatungsgesellschaft für Zeitarbeit mbH
Fasanenweg 4
27259 Varrel
Telefon: (0 42 74) 93 15-0
Telefax: (0 42 74) 93 15-50
E-Mail: info@es-zeitarbeit.de
Internet: www.es-zeitarbeit.de
Wer bekommt was? Tariflöhne im Internet (DGB):
www.boeckler.de/wsi/tarchiv/
Dieser Text gibt den Inhalt des markt-Beitrags vom 24. Februar 2003 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Alle Angaben ohne Gewähr