DGB-BZA - Einer der ekelhaftesten Tarife aller Zeiten vereinbart
Der Horrorkatalog des DGB: 6,85 €/Stunde, Laufzeit: 42 Monate, Diskriminierung von "Ungelernten" festgeschrieben.
Anbei findet ihr als pdf-Datei die "Eckpunkte/Verhandlungsergebnis"
der Tarifvereinbarung von DGB und BZA vom 20. Februar 2003 (unterzeichnet in
Niedernhausen), die bis zum 31.5. noch weiter ausgehandelt werden müssen.
Da ab dem 1.7.03 alle PSA-Beschäftigten nur mit einem gültigen Tarifvertrag
unterhalb von EP (equal pay) bezahlt werden dürfen, muß dieser Vertrag
bis zum 30.6. unterschrieben werden. Das Ergebnis war natürlich nicht beim DGB
zu bekommen, es gab's bei den Kapitalisten der Sklavenareitsbranche, dem BZA.
Download: ve_zeitarbeit_dgb_bza.pdf
Facharbeiterecklohn: 11,- € *
Mindeststundensatz: 6,85 € (2004), 7,15 € aber erst 2006
"Stufenweise Angleichung bis 2008"
"Mit diesem Tarifergebnis sind die Voraussetzungen geschaffen worden,
stabile Einkommen zu sichern und erstmals einen Flächentarifvertrag für die
Zeitarbeitsbranche zu entwickeln. Damit wird aus unserer Sicht die Zeitarbeit
endlich zu einem ganz normalen Wirtschaftszweig werden", sagt Reinhard
Dombre, der Koordinator der DGB-Tarifgemeinschaft.
(aus der gemeinsamen Erklärung von DGB & BZA)
Die IGZ, der andere Unternehmerverband, lehnt diesen Vertrag ab!
Der Horrorkatalog des DGB:
1. Laufzeit:
42 Monate mit jährlichen Angleichungungen an die tariflichen Steigerungen in
den unterschiedlichen Branchen. "Eigenständige Tarifentwicklung" wird
erst ab dem 1.1.2007 möglich sein, um zu beweisen, daß es sich um "einen
ganz normalen Wirtschaftszweig" handelt.
2. Stufenplan:
Einzig die Entgeltgruppe 1 (Tätigkeiten mit kurzer Anlernzeit) ist bisher tariflich
geregelt:
2004 Regelstundensatz 8,40 € - Mindeststundensatz 6,85 €.
Erst ab 2006 dann der Regelsatz von 8,80 und der Mindestsatz von 7,15 €.
Der Mindeststundensatz gilt immer dann, wenn im Entleihbetrieb schlechtere Löhne
gezahlt werden als der tarifliche Regelsatz dieses Vertrages.
Diese Stundenlöhne gelten bis 31.12.2004 in den ersten sechs Monaten. Danach
kann es dann jeweilige Branchenzuschläge geben (die werden durch die betreffenden
Einzelgewerkschaften ausgehandelt).
Erst ab 1.1.2008 gilt der Mindeststundensatz nur für die ersten sechs Wochen
des Beschäftigungsverhältnisses!
3. Facharbeiterecklohn (Entgeltgruppe 3) wird immer sofort fällig.
Dies ist eine eklatante Diskriminierung von ungelernten KollegInnen!
4. Eingruppierung:
erfolgt nach der "überwiegenden Tätigkeit im Einsatzbetrieb, für jeden Einsatzwechsel
neu". Es kann eine Stammentgeltgruppe im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
5. Branchenzuschläge:
nur in Branchen/Betrieben, die höhere Tariflöhne aufweisen.
6. Arbeitszeit:
35-Stunden-Woche. Mehrarbeit wird auf Zeitkonten geparkt und kann abgefeiert
werden.
7. Zuschlagsregelungen (Sonn- & Feiertagsarbeit, Mehrarbeit) wurde noch nicht
geregelt.
8. Urlaubsgeld: noch nicht geregelt ...
9. Öffnungsklausel:
"für welche Betriebe und Verleihverhältnisse" der Mindeststundensatz
unterschritten werden darf, wurde noch nicht festgelegt ...
Der 9. Punkt (im Vertrag Punkt 4)
soll geregelt werden, bevor nachfolgende Punkte endgültig tariflich verhandelt
werden sollen:
- Die Absenkung des Facharbeiterecklohnes in Bezug auf den Stufenplan und unter
Berücksichtigung "sachlich begründeten eingeschränkter Vermittlungsfähigkeit
für die Dauer von 6 Wochen nach der Ersteinstellung";
- Gesonderte Entgeltregelung für Ostdeutschland ...
den Abschlagprozentsatz haben sie noch nicht. Außerdem soll gemeinsam geprüft
werden, ob Cbesondere Regelungen für geförderte PSA erforderlich sind".
Diese Arbeitgeber (!) sollen gegenüber der kommerziellen Zeitarbeit nicht schlechter
oder besser gestellt werden ...
Das Thema Qualifizierung während der Nichtverleihzeit wird erst noch geprüft
...
Welche Einzelgewerkschaften der Tarifgemeinschaft des DGB das unterzeichnet
haben?
Die Polizei war dabei, ebenso IGBCE, NGG, IGM, GEW, ver.di, TRANSNET, IG BAU.