IGM und ver.di arbeiten mit Zeitarbeits-Kapitalisten vertrauensvoll zusammen!

Das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Henry Sieb nimmt an drei Seminaren als Co-Referent zum Thema: EQUAL TREATMENT - Tarifverträge in der Zeitarbeit - PSA in Hannover, Berlin und München teil.

Frau Helga Schwarz- Schumann - vormals IG Metall Bezirksleitung NRW - macht bei nachfolgendem Workshop mit.

Tarifverträge erfolgreich verhandeln + Sicherer Umgang mit dem Betriebsrat

04.02.2003

Hannover / Copthorne Hotel

Herr Edgar Schröder

Frau Helga Schwarz- Schumann, vormals IG Metall Bezirksleitung NRW

EUR 390,--

Sonderpreis für BV-Kunden EUR 310,--



Teilnehmerkreis:

Geschäftsführer, Niederlassungs- und Abteilungsleiter; Erste und zweite Führungsebene



Seminarziel:

Vor dem Hintergrund der AÜG-Reform stehen die Zeitarbeitsunternehmer vor einer
neuen Herausforderung. Als Alternative zu dem ab 2004 gesetzlich verordneten
EQUAL TREATMENT und EQUAL PAY, bietet sich die offensive Nutzung der sogenannten
Tariföffnungsklausel als Handlungsoption an.



Im Vorfeld der Anbahnung von Sondierungsgesprächen mit Gewerkschaftsfunktionären
sollte über den Ist-Status, der eigenen betrieblichen Ausgangslage hinaus der
Soll-Status festgezurrt sein. Die Knackpunkte bzw. Schmerzgrenzen, beispielsweise
Tarifentgelte und Urlaubstage, müssen benannt werden.



Das Verhandlungsszenario sollte auf eine WIN-WIN-Lösung abzielen.



Die Binnenkommunikation i m Zeitarbeitsunternehmen wird den Teilnehmern als
zentrale Komponente dargelegt. Die Installierung einer Tarifkommission
nach funktionalen Gesichtspunkten ist mehr als nur "visuelle"
Etikette.



Welche Vorteile bietet ein Haustarifvertrag gegenüber dem kommenden Branchentarifvertrag?
Ist die Flexibilität hinsichtlich schneller Personalentscheidungen
gewahrt, wenn sich ein Betriebsrat im Zeitarbeitsunternehmen etabliert?



Das Referenten-Duo mit zwei erfahrenen Praktikern stellt sicher, dass die Teilnehmer
ganz praxisorientiert mit vielen Tipps informiert werden.



Methoden:

Vortrag, Diskussion, Benchmarking



Analyse inhaltlicher Bausteine bestehender Haustarifverträge u.a. integra, Wolfsburg
AG, Randstad, Start NRW

Umfangreiche Seminarunterlagen



Programm:

* Ausgangssituation für die Zeitarbeitsunternehmen

* EQUAL TREATMENT (E.T.) ab 01. Januar 2004

* EQUAL PAY (E.P.) ab 01. Januar 2004

* Tariföffnungsklausel - kein E.T. wenn Tarifvertrag (Stichtag: 15.11.02)

* Bei Tarifvertragsabschluß in 2003 greift vorzeitig die Deregulierung des AÜG
(wiederholte Synchronisation, Befristungen, unbegrenzte Überlassungsdauer
etc.)

* Laufende Verhandlungen zwischen Tarifgemeinschaften auf Seiten der Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbände (BZA + IGZ + INZ)

* Mögliche Tarifkonkurrenzen

* Verbands- oder Branchentarifvertrag alternativ Haustarifvertrag

* Persönlicher Geltungsbereich eines TV aus Unternehmersicht

* Haustarifvertrag vorrangig vor allgemeinverbindlichem Branchen-TV ?

* Rechtsprechung des BAG

* Taktik / Strategie der Gewerkschaften

* Können die Einzelgewerkschaften autonom Verhandlungen mit Zeitarbeitsunternehmen
aufnehmen oder strikte Disziplinierung durch den DGB?!

* Im Übergangsjahr kommt es auf das Timing (zeitliche Moment) an

* Tabellarischer Überblick der bestehenden Haustarifverträge

* Tarifvertragssammlung - die wichtigsten Tarifverträge werden den Teilnehmern
zur Verfügung gestellt

* Bausteine eines Tarifvertragpakets - Muster-Tarifvertrag

* Manteltarifvertrag / Entgeltrahmen- + Entgelttarifvertrag

* Systemvergleich: Haus-Nummern oder EQUAL PAY minus X Prozent

* Berücksichtigung regionaler sowie wirtschaftlicher Parameter

* Welche Einzelgewerkschaft ist aus Unternehmersicht die geeignetere?

- Verdi oder IG Metall seitens der etablierten oder die Tarifgemeinschaft Christliche
Gewerkschaft Metall / Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im
CGB

* Kundenstruktur als wichtiger Entscheidungsfaktor

* Die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes kurz im

Überblick

* Organisationsvorschriften

* Elementare Beteiligungsrechte des Betriebsrates

* Betriebsräte in der Zeitarbeit

* "Lex specialis" § 14 AÜG

* zwei Betätigungsfelder: Verleiher- und Entleiherbetrieb

* Aktuelle Rechtsprechung des BAG zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebrates
sowohl auf Verleiher- als auch auf Entleiherseiten

* Betriebsratswahlen / Umgang mit dem Betriebsrat

* "Vertrauensvolle" Zusammenarbeit - Leerformel oder anwendbares Recht

* Etabliert sich automatisch ein Betriebsrat ?

* Erfahrungswerte, Situationsbeschreibung in tarifgebundenen
Zeitarbeitsunternehmen

* Management by Betriebsverfassung / Nutzen für den Arbeitgeber?

* Moderne Betriebsvereinbarungen

* Betriebsrat als Marketinginstrument

Quelle: www.es-zeitarbeit.de