Countdown zur Streikrechtseinschränkung
Arbeits- und Sozialministerin Nahles (SPD) plant eine gesetzliche Tarifeinheit. Das ist eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Streik und zwar zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik: Tarifeinheit bedeutet, dass in jedem Betrieb (bzw. Konzern/Unternehmen) nur eine Gewerkschaft die mit den meisten Mitgliedern einen Tarifvertrag abschließen kann. Mitglieder anderer Gewerkschaften oder unorganisierte ArbeiterInnen sind dann daran gebunden und dürfen weder einen eigenen Tarifvertrag aushandeln und erst recht nicht dafür streiken. Nach zahlreichen Protesten und einem Zurückrudern des DGB in dieser Frage will Nahles nun diese Friedenspflicht nicht in das Gesetz aufnehmen. Aber auch dann gilt: Ein aufgezwungener Tarifvertrag bedeutet ein Streikverbot für alle für die Tarifdauer!
Es geht der Bundesregierung und den Unternehmen darum, die streikmächtigen Spartengewerkschaften cockpit, UfO, GDL u.ä. am Streiken zu hindern. Tatsächlich streiken diese Spartengewerkschaften nicht häufiger als die Gewerkschaften des DGB - sie drohen Streiks lediglich häufiger an. Bis 2007 befanden sich die meisten Spartengewerkschaften in Tarifgemeinschaften mit DGB-Gewerkschaften, die sie angesichts des Lohnverzichts seitens der DGB-Gewerkschaften aufgrund der beginnenden Wirtschaftskrise aufgekündigt haben.
Das Recht auf Streik ist international als Grundrecht anerkannt. Das betonte auch das Bundesarbeitsgericht 1992. Im Grundgesetz ist dieses Recht durch den Artikel 9, Absatz 3 (Koalitionsfreiheit) gegeben. Näher ist das Streikrecht in Deutschland gesetzlich nicht definiert, es hat bislang keinerlei gesetzliche Einschränkungen.
Die durchaus massiven Begrenzungen des Streikrechts in Deutschland basieren auf Gerichtsurteilen: Das Verbot politischer Streiks und die Einschränkung des individuellen Streikrechts, nachdem nur im Rahmen gewerkschaftlicher Tarifverhandlungen gestreikt werden darf, sind Richterrecht. Damit sind sie aber auch veränderbar. Die Arbeits-gerichtsbarkeit in Deutschland geht hier seit Jahren einen positiven Weg, u.a. mit der Legalisierung von Solidaritätsstreiks (2007), mit der Erlaubnis von Flashmobs (2009) und nicht zuletzt mit der Aufgabe des Tarifeinheitsgedankens zu Gunsten der Tarifautonomie (2010).
Die gesetzliche Tarifeinheit schwächt die Kampfkraft aller Gewerkschaften: Gerade in prekarisierten Bereichen, in denen die DGB-Gewerkschaften nur wenige Mitglieder haben, ist keineswegs ausgemacht, dass die DGB-Gewerkschaft die mitgliederstärkste sein wird. Wo sie es doch ist, ist oft keineswegs eindeutig, dass sie den besten Tarifvertrag aushandelt.
In Deutschland wie in ganz Europa geht es darum, die wesentliche Macht der Arbeitenden zu schleifen: Die Möglichkeit, im Streik die Arbeit niederzulegen. Das ist besonders bedrohlich im Zeichen der Zumutungen der politischen Krisenverwaltung, die auch in Deutschland noch intensiver werden wird. Nach der Einschränkung des Streikrechts kommen die Zumutungen der Schuldenbremse, des Fiskalpakts und der internationalen Schiedsgerichte, vor denen im Rahmen der neuen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA gegen Sozialstandards und Arbeitsrechte geklagt werden wird.
Die Initiative für eine gesetzliche Tarifeinheit
- schwächt die gewerkschaftliche Kampfkraft in Deutschland für alle Gewerkschaften.
- gliedert sich ein in die gesamteuropäischen Angriffe auf die Autonomie der Gewerkschaften im Zeichen der Krise.
- verhindert die Organisierung jener ArbeiterInnen, der sogenannten Prekären, die die höchste Ausbeutung zu tragen haben.
- gliedert sich ein in zahlreiche Angriffe von Unternehmensseite auf das Streikrecht und auf die Gewerkschaften (Union-Busting, Betriebsratsmobbing).
Es wird höchste Zeit! In der 42. Kalenderwoche will Andrea Nahles einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorstellen. Mittlerweile positionieren sich alle Gewerkschaften teilweise mit verschiedenen Begründungen und Zielen gegen dieses Gesetzesvorhaben. Dass die Große Koalition dieses Vorhaben dennoch durchsetzen will, liegt im Interesse des Kapitals und ist Teil eines Angriffs auf die gesamteuropäische Arbeiterschaft.
Das Allgemeine Syndikat der FAU (Freie Arbeiterinnen und Arbeiter-Union) Freiburg ruft euch deshalb auf, euch zu beteiligen:
- Thematisiert die Einschränkung des Streikrechts in euren politischen Gruppen, Parteien und Gewerkschaftsgliederungen
- Verbreitet und unterzeichnet die Resolution der Konferenz Erneuerung durch Streik II Gemeinsam Strategien entwickeln und motiviert Gewerkschaftsgliederungen und politische Organisationen, diese zu unterzeichnen
- Unterstützt auch die Petition des Marburger Bundes Freiheit statt Tarifdiktatur
- Organisiert Debatten und Proteste! Solidarisiert euch mit Streiks aller Gewerkschaften!
Das hat was mit uns zu tun. Das hat was mit unserem Alltag zu tun. Soziale Einigkeit geht auch ohne Einheitszwang Gewerkschaftspluralität steht einem gemeinsamen Kampf nicht im Wege, wenn wir uns solidarisch zueinander verhalten zwischen den einzelnen Gewerkschaften, zwischen den Abstufungen in der Arbeitswelt von WerkverträglerInnen bis BeamtInnen, zwischen den einzelnen Arbeiterinnen und Arbeitern. Wir müssen nicht immer einer Meinung sein, wir müssen nicht immer in einer Organisation sein, wir müssen nur gemeinsam an einem Strang ziehen, wenn es darauf ankommt. Unsere gemeinsame Forderung heute:
Hände weg vom Streikrecht!
Ein politisches Streikrecht erkämpfen!
Mehr Infos:
Streikrecht verteidigen!
labournet zur Kampagne Hände weg vom Streikrecht
FAU zur Tarifeinheit
Rede zum 1. Mai 2014 in Freiburg - Finger weg vom Streikrecht
|