Wo Streiks verboten werden, gibt es kein Streikrecht!
Wir solidarisieren uns mit dem Streik der KollegInnen von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) am Frankfurter Flughafen.
Das Verbot der Streiks, welches das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. auf Wunsch eines Eilantrages von Fraport und Lufthansa verhängt hat, macht wieder einmal deutlich, dass es ein Recht auf Streik in Deutschland kaum gibt. Dieses angebliche verfassungsmäßige Recht kann und wird regelmäßig von niederrangigen Gerichten zugunsten der Unternehmerinteressen außer Kraft gesetzt.
Aus rein formalen Gründen hat das Frankfurter Arbeitsgericht den Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) verboten. Zwei Detailforderungen aus dem aktuellen Arbeitskampf würden gegen die Friedenspflicht aus einem alten Fraport-Tarifvertrag verstoßen. Die GdF muss daher den Arbeitskampf am Flughafen abbrechen. Schon gestern Abend hatte der gleiche Arbeitsrichter den geplanten Solidaritätsstreik der Fluglotsen für unverhältnismäßig erklärt und verboten.
Faktisch werden den Beschäftigten in der BRD elementare Menschenrechte vorenthalten, wie etwa das Recht auf gewerkschaftliche Organisation nach ihren eigenen Interessen. Denn was nützt es, wenn wir uns organisieren dürfen, wir aber jedes halbwegs effektive Mittel zur Durchsetzung unserer Interessen verboten bekommen.
Im heutigen ARD-Morgenmagazin wurden die Sprecher der Arbeitgeberverbände deutlich. Sinngemäß: Es könne nicht sein, dass kleine, schlagkräftige Gewerkschaften erfolgreich Lohnerhöhungen durchsetzen, denn dann würden viele Mitglieder die Gewerkschaft verdi verlassen, um auch für höhere Löhne zu kämpfen.
Damit steht das Thema Tarifeinheit also das Tarifmonopol der größten Gewerkschaft in einem Betrieb bei den Unternehmerverbänden wieder ganz oben auf der politischen Wunschliste. Schnell reagiert hat auch die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die nach Möglichkeiten suchen will, die Macht kleiner Gewerkschaften einzuschränken. Diese sollen zwar verhandeln, aber nicht für ihre Ziele kämpfen dürfen.
Die FAU befürchtet seit längerem weitere Angriffe auf das Streikrecht, und das, obwohl Deutschland in Bezug auf Gewerkschaftsfreiheit schon jetzt ein Entwicklungsland ist, in dem den Beschäftigten elementare Rechte, die u.a. in den ILO-Konventionen 87 und 98 und der europäischen Sozialcharta definiert sind, vorenthalten werden.
Für uns ist das Recht der Arbeitsverweigerung Teil der persönlichen Selbstbestimmung und ist daher als ein grundsätzliches Menschenrecht aufzufassen, auch wenn es effektiv nur kollektiv ausgeübt werden kann. Ein solches uneingeschränktes Recht auf Streik kann daher nicht auf wirtschaftliche oder tarifliche Auseinandersetzungen beschränkt sein, sondern umfasst auch sogenannte politische Streiks. Darüber hinaus setzt sich die FAU nicht nur für die volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit ein, sondern ebenso für ein umfassendes und unantastbares Recht auf Streik für alle abhängig Beschäftigten selbst, egal ob und wo sie gewerkschaftlich organisiert sind oder auch nicht.
Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union - AG Streikrecht
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