VW-Tochter WOB AG: Erneute Schlappe gegen Leiharbeiter

Fünf LeiharbeiterInnen der WOB AG konnten vor dem Arbeitsgericht Hannover einen neuerlichen Sieg erringen. Erst im vergangenen Jahr hatten sie erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt.

Die Betroffenen gehören zu den LeiharbeiterInnen, die im Frühjahr 2009 mit verschiedenen Protestaktionen, u.a. einem Hungerstreik, für eine Verlängerung ihrer Verträge bei VW-Nutzfahrzeuge in Hannover-Stöcken gekämpft hatten.

Foto: Kundgebung vorm Werkstor 3 VWN Stöcken, 21.4.2009

Nun waren die zwei Frauen und drei Männer gegen die Entscheidung des VW-Tochterunternehmens vor Gericht gezogen, sie an Autovision, ein ebenfalls Konzerneigenes Leiharbeitsunternehmen, auszuleihen. Wie die hannoversche „Neue Presse“ berichtete, sollten sie dort, entgegen ihren Arbeitsverträgen, in anderen Bereichen tätig werden - für einen Bruttolohn von 7,51 Euro die Stunde! Als sie der Weisung widersprachen, reagierte die WOB AG mit Abmahnungen. Am 19. Januar einigten sich schließlich beide Seiten auf einen Vergleich.

Nach Angaben der „Neuen Presse“(1) wird die WOB AG die Abmahnungen nun zurücknehmen und löschen. Außerdem müssen die LeiharbeiterInnen vertragsgemäß als ProduktionshelferInnen bei der WOB AG eingesetzt werden. Ein Wechsel des Arbeitseinsatzes aus betriebsbedingten Gründen hat künftig vorab schriftlich angezeigt zu werden. Die fünf Beschäftigten sollen sich im Gegenzug im Personalbüro einfinden, wenn ihnen der Verleiher einen neuen Einsatzort zuweisen will.

Nandor Pouget (FAU-Hannover)


Vgl.: Neue Presse, 20.01.2010

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